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Obsorgefall eines 16-Jährigen Vorarlbergers aufgearbeitet

Im Fall des 16-jährigen Vorarlbergers, dem die Bezirkshauptmannschaft Feldkirch Hilfe bei der Unterkunftssuche versagt haben soll, ist am Freitag im Rahmen eines "Runden Tischs" mit allen Parteien Auskunft erteilt worden. Die Angelegenheit sei inzwischen von der Bezirkshauptmannschaft, der Fachaufsicht im Amt der Landesregierung und dem Kinder- und Jugendanwalt intensiv aufgearbeitet worden, sagte die zuständige Landesrätin Barbara Schöbi-Fink (ÖVP) am Freitag.

Nach Bekanntwerden der Vorwürfe hatten die Oppositionsparteien lückenlose Aufklärung gefordert. Am Gespräch am Freitag nahmen neben den Politikern auch die Bezirkshauptleute sowie der Kinder- und Jugendanwalt teil. Die Fragen zum Fall des 16-Jährigen seien unter Berücksichtigung der Verschwiegenheitspflicht "von fachlicher Seite beantwortet" worden, wie es hieß.

Schöbi-Fink stellte fest, dass der Zeitraum kritisch gesehen werde, in dem dem Jugendlichen der Kontakt zur Bezirkshauptmannschaft verwehrt wurde. Darüber hinaus habe die Bezirkshauptmannschaft bereits eingeräumt, dass auch Fehler in der Kommunikation mit dem Jugendlichen passiert seien. Die Landesrätin hielt aber auch fest, dass die Evaluierung der öffentlichen Kinder- und Jugendhilfe im Jahr 2023 dem KJH-System Vorarlberg ein sehr gutes Zeugnis ausgestellt habe. 2024 leisteten die Kinder- und Jugendhilfen in 2.319 Fällen Erziehungsunterstützung. In 397 Fällen kamen die Heranwachsenden in Einrichtungen, in 267 Fällen zu Pflegefamilien. Bei 397 betreuten Kindern und Jugendlichen sei es bei 6,5 Prozent der Fälle zu einem Abbruch der Betreuung gekommen, entweder durch die Obsorgeberechtigten, den oder die Jugendliche oder durch die Einrichtung. Leider sei es aus unterschiedlichen Gründen, etwa bei Konflikten oder Widerständen gegen Regeln, nicht immer möglich Jugendliche in diesen Einrichtung zu halten, so Schöbi-Fink.

Wenn Jugendliche von Einrichtungen der privaten Kinder- und Jugendhilfe nicht mehr betreut werden könnten, würden dem oder der Jugendlichen im Rahmen von Hilfeplanungen so lange Unterstützungsangebote gemacht, bis wieder eine Aufnahme in eine geeignete Einrichtung möglich ist. Dazu müsse aber auch die Bereitschaft des oder der Jugendlichen gegeben sein, das Angebot anzunehmen. In "äußerst seltenen Fällen", bei sogenannten "Grenzgängern", stößt das Hilfesystem laut Schöbi-Fink an seine Grenzen. Das sei nicht nur in Vorarlberg eine Herausforderung, sondern in ganz Österreich. "Aber es gibt sie und es ist wichtig, auf deren Lebenssituation zu reagieren und im Sinne der Kinder und Jugendlichen alles Mögliche zu versuchen, um die richtige Hilfestellung zu finden", betonte die Landesrätin. Zu der Thematik plane das Land für das Frühjahr schon seit längerem ein Gespräch mit einem anerkannten Experten, dazu werden auch Vertreter und Vertreterinnen aus Politik, Polizei und Justiz eingeladen.

Zusammenfassung
  • Der Fall eines 16-jährigen Vorarlbergers wurde im Rahmen eines Runden Tischs aufgearbeitet, nachdem ihm die Bezirkshauptmannschaft Feldkirch Hilfe bei der Unterkunftssuche versagt haben soll.
  • 2024 leisteten die Kinder- und Jugendhilfen in Vorarlberg in 2.319 Fällen Erziehungsunterstützung, wobei es bei 6,5 Prozent der betreuten Kinder und Jugendlichen zu einem Abbruch der Betreuung kam.
  • In seltenen Fällen stoßen die Hilfesysteme an ihre Grenzen, ein Problem, das in ganz Österreich besteht, weshalb ein Gespräch mit Experten und Vertretern aus Politik, Polizei und Justiz geplant ist.