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Nikolaus kann kommen, aber ohne Hausbesuch

Der Nikolaus kann trotz Corona die Kinder besuchen: Die Regierung nimmt den Nikolo explizit in die "Rechtliche Begründung" zur Covid-19-Notmaßnahmenverordnung auf. Das wurde am Mittwoch im Hauptausschuss des Nationalrats beschlossen. Allerdings wird der gute Mann mit Bart nur bis zur Haus- bzw. Wohnungstüre kommen - unter Einhaltung aller Hygiene- und Abstandsregeln. Das versicherte die katholische Kirche.

Berufliche Zwecke, darunter auch ehrenamtliche Tätigkeiten insbesondere etwa für Blaulichtorganisationen, galten schon bisher als legitimer Grund, im Lockdown das Haus zu verlassen. Darunter fällt nun auch der Nikolobesuch. Der Krampus wird nicht extra erwähnt.

Erfreut über diese Regelung zeigte sich der Generalsekretär der Bischofskonferenz, Peter Schipka, der in die diesbezüglichen Gespräche mit der Regierung eingebunden war. "Der heilige Nikolaus zählt zu den beliebtesten Heiligen, weil er ein Vorbild an christlicher Nächstenliebe und Hilfsbereitschaft ist. Diese Haltungen sind gerade jetzt wichtig, damit es zu keinem Lockdown der Herzen angesichts der Corona-Pandemie kommt", sagte Schipka im Interview mit Kathpress.

"Die Haus- bzw. Wohnungstüre bleibt für jeden Nikolaus, der nicht aus diesem Haushalt stammt, eine Schwelle, die nicht überschritten werden darf und bei der die nötigen Abstands- und Hygieneregeln zu beachten sind", erläuterte Schipka. Die Diözesen und kirchlichen Einrichtungen hätten bereits Vorbereitungen getroffen, damit das Fest des heiligen Nikolaus in der Familie, aber auch in Kindergärten oder Heimen, verantwortungsvoll und sicher gefeiert werden kann.

"Gerade für Kinder war dieses Jahr mit Abstand halten, Verzicht und Einschränkungen eine enorme Belastung", meinte Kanzler Sebstian Kurz (ÖVP) in einer schriftlichen Stellungnahme. Man wolle den Kindern auch dieses Jahr die Freude auf den Nikolo nicht nehmen.

ribbon Zusammenfassung
  • Der Nikolaus kann trotz Corona die Kinder besuchen: Die Regierung nimmt den Nikolo explizit in die "Rechtliche Begründung" zur Covid-19-Notmaßnahmenverordnung auf.
  • Das wurde am Mittwoch im Hauptausschuss des Nationalrats beschlossen.
  • Allerdings wird der gute Mann mit Bart nur bis zur Haus- bzw. Wohnungstüre kommen - unter Einhaltung aller Hygiene- und Abstandsregeln.