APA/Lukas Huter

Nazi-Tattoos im Freibad: Verfahren gegen Polizisten eingestellt

Im Braunauer Freibad soll ein Besucher im Sommer sein Nazi-Tattoo zur Schau gestellt haben. Den daraufhin gerufenen Polizisten wurde vorgeworfen, nichts unternommen zu haben. Die Ermittlungen gegen sie sollen nun aber eingestellt worden sein.

Zwei Polizisten wurden im Juli ins Braunauer Freibad gerufen, weil dort ein 32-jähriger Innviertler seine Nazi-Tätowierungen öffentlich präsentiert haben soll. Den Beamten wurden vorgeworfen, dass sie zwar zum Bad gekommen, es aber nicht betreten haben sollen. Nachdem das Badepersonal den Verdächtigen nicht gefunden hätte, seien die Polizisten wieder gefahren, ohne selbst aktiv nach dem Mann zu suchen.

Laut einem Bericht der "Kronen Zeitung" wurden Ermittlungen gegen die beiden Beamten nun eingestellt. Zuvor habe die Staatsanwaltschaft Ried der Verdacht des Amtsmissbrauchs geprüft und Beteiligte einvernommen. Vom Dienst seien die Polizisten nie suspendiert gewesen. 

Verurteilung wegen Wiederbetätigung

Am vergangenen Dienstag wurde der 32-Jährige aufgrund seiner Nazi-Tätowierungen wegen Wiederbetätigung zu zwei Jahren Haft, davon acht Monate unbedingt, verurteilt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. 

Der Mann hatte zwar das Urteil angenommen, aber dem Staatsanwalt ist die Strafe zu gering: Er meldete dagegen innerhalb der gesetzlichen Frist Berufung an.

Der Angeklagte habe am 9. und am 15. Juli seinen nackten Oberkörper - "zugemüllt" mit Nazi-Tattoos, wie es Staatsanwalt Alois Ebner formulierte - im Bad gezeigt. Die beiden Freibadbesuche wurde von Zeugen bestätigt und vom Angeklagten nach anfänglichem Leugnen auch eingestanden.

ribbon Zusammenfassung
  • Im Braunauer Freibad soll ein Besucher im Sommer sein Nazi-Tattoo zur Schau gestellt haben.
  • Den daraufhin gerufenen Polizisten wurde vorgeworfen, nichts unternommen zu haben.
  • Laut einem Bericht der "Kronen Zeitung" wurden Ermittlungen gegen die beiden Beamten nun eingestellt.
  • Zuvor habe die Staatsanwaltschaft Ried der Verdacht des Amtsmissbrauchs geprüft und Beteiligte einvernommen.