Nach Delogierung Hausverwaltung attackiert: 3,5 Jahre Haft
Vor Beginn der Verhandlung nährte das Verhalten des Angeklagten allerdings Zweifel, ob diesem lediglich eine - wie die von der Staatsanwaltschaft beigezogene Gerichtspsychiaterin festgestellt hatte - Lockerung der Impulskontrolle eigen ist und nicht ein gravierenderes psychisches Leiden vorliegt. "Es war mein Körper, nicht mein Wille," rief der von zwei Justizwachebeamten begleitete 33-Jährige aufgeregt und lautstark herum, "man hat mich mit Strom vergewaltigt!"
Im Verhandlungssaal ersuchte der Angeklagte dann den Schöffensenat (Vorsitz: Christian Noe), ihm "ganz genau" zuzuhören: "Wenn Sie mir heute helfen, können wir das aufdecken." Er werde seit Jahren von einer Klinik in Serbien, wo er vor längerer Zeit wegen seiner Kokain-Abhängigkeit behandelt wurde, und von einem auf Suchtberatung spezialisierten Verein gesteuert: "Ich bin ein Produkt der Klinik. Ich bin ein Prototyp." Und dann begann der 33-Jährige aufzuzählen, was man ihm alles implantiert habe: "Ich habe eine Insulin-Pumpe mit psychedelischen Drogen in mir, die mir meine Freundin, die in Wahrheit mit dieser Klinik zusammenarbeitet, untergejubelt hat. Ich habe einen NFC-Chip, ich weiß nicht, ob im Genick oder im Magen. Drei Akkus in Kapselform sind im Magen. Ein Ballon im Bauchbereich, der auf Magen und Darm drückt. Einen Herzschrittmacher, der an den Magen angeschlossen ist und der Angst machen soll." Die Klinik hätte mit diesen Mechanismen "die Hirnströme gesteuert [...], damit ich hier sitze und in die Klapse komme". Fazit: "Ich kann mich nicht schuldig bekennen. Mein Körper war es. Mein Verstand, die Person nicht." Man habe ihn "reingelegt".
Der attackierte Angestellte der Hausverwaltung hatte einen Eindrückungsbruch des linken Stirnbeins mit Eröffnung der Stirnhöhle, eine Einblutung in die Stirnhöhle, Bruchspalten an der Schädelbasis und eine Jochbeinfraktur erlitten. Er bekam dafür vom Gericht eine finanzielle Wiedergutmachung in Höhe von 3.000 Euro zugesprochen. Eine Kollegin, die dem Schwerverletzten zu Hilfe kommen wollte, kassierte ebenfalls einen Schlag mit dem Griff der Waffe, was eine Rissquetschwunde über der linken Augenbraue bewirkte.
Der 33-Jährige hatte seinen brutalen Auftritt telefonisch angekündigt. Er avisierte, er würde die Hausverwaltung "in die Scheiße reiten". Seinen Anruf beendete er mit den Worten "Sie können mich Herrgott nennen".
Die Psychiaterin hatte in ihrem Gutachten beim 33-Jährigen eine Persönlichkeitsstörung festgestellt, die aber keiner höhergradigen geistig-seelischen Abartigkeit gleichkomme. Damit war eine allfällige Unterbringung in einer Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher in der Verhandlung kein Thema. Die Sachverständige nahm an dieser übrigens nicht teil. Sie war dazu nicht mehr geladen worden. Der vorsitzende Richter meinte bei der Urteilsverkündung, das psychiatrische Gutachten sei "in sich schlüssig und nachvollziehbar". Beim Angeklagten liege eine Krankheit vor, die Straftaten habe dieser aber "nicht unter dem Einfluss der Krankheit begangen", meinte der Richter. Ausschlaggebend sei vielmehr "Wut in Folge der erfolgten Delogierung" gewesen.
Die Frage, ob er das Urteil verstanden habe, verneinte der 33-Jährige mehrfach. Als der Richter wissen wollte, ob er das Urteil zumindest akzeptiere, und Verteidiger Nikolaus Rast ihm dazu riet, ging der Angeklagte in die Höhe."Die Dinge g'hören aus mir rausgenommen, Punkt eins!", schrie der angeblich Zurechnungsfähige. Und weiter: "Ihr macht's eh alles, was ihr wollt!" Schließlich erklärte er sich nach Beratung mit seinem Rechtsbeistand mit der Gerichtsentscheidung einverstanden. Die Staatsanwältin gab vorerst keine Erklärung ab, das Urteil ist somit nicht rechtskräftig.
Zusammenfassung
- Ein laut einem psychiatrischen Gutachten zurechnungsfähiger Mann ist am Mittwoch am Wiener Landesgericht wegen absichtlich schwerer Körperverletzung und Nötigung zu dreieinhalb Jahren unbedingter Haft verurteilt worden.
- Beim Angeklagten liege eine Krankheit vor, die Straftaten habe dieser aber "nicht unter dem Einfluss der Krankheit begangen", meinte der Richter.
- Die Frage, ob er das Urteil verstanden habe, verneinte der 33-Jährige mehrfach.