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Totes Baby in Wien: Freispruch von Mord und Mordversuch

Ein drei Monate alter Säugling starb im Februar in Wien an einem Schütteltrauma. Der Vater des Kindes wurde nun von Mord und Mordversuch freigesprochen.

Im Mordprozess um ein mutmaßlich vom Vater getötetes Baby fiel am Donnerstag ein Urteil. 

Die Geschworenen sprachen den 30-Jährigen von Mord und Mordversuch frei

Der Beschuldigte soll laut Anklage seinem drei Monate alten Sohn mit zumindest bedingtem Tötungsvorsatz schwerste Kopfverletzungen zugefügt haben. Laut einem gerichtsmedizinischen Gutachten starb der Bub "eindeutig" an den Folgen eines Schütteltraumas. Der 30-Jährige bestritt die Vorwürfe.

Angeklagter weinte vor Glück

Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Die Staatsanwaltschaft gab keine Erklärung ab.

Zur Frage des Mordversuchs gab es eine einstimmige Verneinung, bei der Frage zum Mord stimmten die Laienrichter 2:6 mit Nein. Der Angeklagte brach nach der Urteilsverkündung in Tränen aus und dankte den Geschworenen und seiner Anwältin Astrid Wagner. "Danke, Gott schütze Sie", sagte er.

Auch seine Familie brach in Jubel aus. Es seien zu viele Zweifel offen gelassen gewesen, sagte die Verteidigerin zur APA. Der Mann wurde kurz nach dem Urteil aus der Haft entlassen.

Gerichtsmediziner sagten aus

Am zweiten Verhandlungstag kamen die Gerichtsmediziner Nikolaus Klupp und der Neuropathologe Herbert Budka zu Wort. Sie erläuterten, dass das Kind gewaltsam getötet wurde und der Hirntod durch Blutung unter der harten Hirnhaut, einer ausgeprägten wässrigen Hirnschwellung und sauerstoffmangelbedingte Hirnschädigung mit einer Hirnstammeinklemmung verursacht wurde.

Dafür muss ein Neugeborenes "fünf bis zehn Sekunden lang, rund zehn bis dreißig Mal geschüttelt werden", so Klupp. Dem 30-Jährigen, der sich seit 11. Februar in U-Haft befindet, drohen im Fall eines anklagekonformen Schuldspruchs zehn bis 20 Jahre oder lebenslange Haft.

Video: Totes Baby in Wien

Angeklagter bestritt Vorwürfe

Der Mann bestritt vehement vor dem Schwurgericht (Vorsitz: Christina Salzborn), mit den Verletzungen und dem Tod seines Sohnes etwas zu tun zu haben. "Ein Schütteln ist nie passiert. Weder absichtlich noch unabsichtlich", beteuerte der Angeklagte bereits am ersten Verhandlungstag.

Der Beschuldigte vermutete, dass es bei der notärztlichen Behandlung des drei Monate alten Buben in einem Spital zu Behandlungsfehlern gekommen sein könnte. Die Ärzte hätten zweimal eine Drainage gemacht, ohne dass er dem zugestimmt hätte, so der 30-Jährige. Laut dem Gerichtsmediziner, der auch den Krankenakt des Kindes vorliegen hatte, seien keine Behandlungsfehler passiert.

Mutter wurde enthaftet

Die Mutter des Buben hatte am 3. Februar gegen 23.00 Uhr mit ihrem Sohn ein Krankenhaus aufgesucht, wo unverzüglich mit der Behandlung des laut Anklage misshandelten Säuglings begonnen wurde. Für das Baby kam jede ärztliche Hilfe zu spät. Das Kleinkind dürfte schon zum Zeitpunkt der stationären Aufnahme keine Gehirnfunktionen mehr gehabt haben. 

Das Spital alarmierte in weiterer Folge die Polizei, da sich bei dem Baby die typischerweise auf ein sogenanntes Schütteltrauma hindeutenden Hirnverletzungen und Einblutungen in der Netzhaut zeigten. Zudem wies das Baby neben den Kopfverletzungen auch ältere mögliche Verletzungen - ein Verdacht auf eine gebrochene Rippe und einen gebrochenen Arm - auf. Die Eltern wurden in weiterer Folge wegen Mordverdachts fest- und in U-Haft genommen.

Die Mutter wurde dann allerdings Ende Mai enthaftet, das gegen sie gerichtete Ermittlungsverfahren mittlerweile eingestellt. Aus Sicht der Staatsanwaltschaft ist gegen die 27-Jährige kein Tatverdacht mehr gegeben.

ribbon Zusammenfassung
  • Ein drei Monate alter Säugling starb im Februar in Wien an einem Schütteltrauma.
  • Der Vater des Kindes wurde nun von Mord und Mordversuch freigesprochen.
  • Der Vorfall ereignete sich am 3. Februar, als der Vater allein mit dem Kind war, und die Staatsanwaltschaft sieht keine Zweifel an seiner Schuld.
  • Die Mutter des Kindes wurde von den Vorwürfen entlastet, während der Angeklagte sich seit dem 11. Februar in Untersuchungshaft befindet.