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Mordprozess in Tirol: Lebenslänglich für Lkw-Fahrer

Ein 36-jähriger Lkw-Fahrer aus Polen ist am Mittwoch am Landesgericht Innsbruck wegen Mordes nicht rechtskräftig zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Das Urteil der Geschworenen fiel einstimmig aus.

Dem Mann wurde vorgeworfen, im Mai 2023 auf einem Autobahnparkplatz in Inzing (Innsbruck-Land) einen 35-jährigen Landsmann nach einem Streit mit zwölf Messerstichen getötet zu haben. Ein zuvor abgelegtes Geständnis hatte er zu Prozessbeginn teilweise widerrufen.

Der Angeklagte, der zum Tatzeitpunkt rund zwei Promille Alkohol im Blut gehabt hatte, argumentierte bei der Verhandlung vor Richterin Helga Moser entgegen seiner bisherigen Aussagen damit, sich an "sehr wenig erinnern" zu können.

Es könne aber "dennoch gut sein", dass er zugestochen und seinen Arbeitskollegen mit einem Messer verletzt habe, gab der polnische Lkw-Fahrer zur Protokoll.

Geständnis widerrufen

Sein Geständnis bei der Polizei sei "größtenteils eine erfundene Geschichte gewesen", sagte der Mann nun vor den Geschworenen. Zu der "Geschichte" habe ihn die Exekutive auch "bei der Einvernahme gedrängt". Wahr sei hingegen, dass er einen "Filmriss" gehabt habe und sich nach einem gemeinsamen Essen und einem ersten Streit an nichts mehr erinnere.

"Meine Erinnerung setzt erst dann wieder kurz ein, als ich ein Messer vergraben habe und gänzlich, als ich in der Früh geweckt wurde", so der Angeklagte. Zudem tischte der Pole auch eine bisher nicht bekannte, überraschende Version des Tathergangs auf: Es habe neben ihm auch noch einen weiteren "unbekannten Mann" gegeben, der seinen Kollegen ebenfalls verletzt habe, behauptete er.

Für Staatsanwältin Andrea Walder stellte sich der Fall hingegen eindeutig dar. "Die beiden Arbeitskollegen haben sich zum Feierabend bei der Raststätte verabredet und wollten etwas gemeinsam essen und trinken", sagte sie. Später sei es unter Einfluss von Bier und Wodka zu einem "Kräftemessen" gekommen, im Anschluss dann zu einem handfesten Streit inklusive gegenseitigen Schlägen.

Der Angeklagte habe seinem Opfer schließlich im Auto einen "ersten Stich" versetzt und - als dieses floh - im Freien zwischen zwei Fahrzeugen die weiteren elf Stiche. Der Pole habe "die Tat wie angeklagt begangen". "Die Geschichte mit dem unbekannten Dritten ist absolut unglaubwürdig und wohl ein Versuch des Angeklagten, sich hier herauszuwinden", sagte sie. Vielmehr sei das stimmig, was der 36-Jährige bisher vor der Polizei ausgesagt habe: "Spuren, Aussage und Tat passen zusammen."

Der Verteidiger des Angeklagten, Roland Seeger, stellte die Messerstiche nicht in Abrede. "Mein Mandant spricht allerdings nur von drei Stichen." Es habe aber zu keinem Zeitpunkt eine "Mordabsicht gegeben", man müsse aufgrund des massiven Alkoholkonsums von Totschlag ausgehen. 

Unbestritten sei jedenfalls, dass die Stiche "mit einer erheblichen Wucht ausgeführt worden sind", führte Gerichtsmediziner Walter Rabl in seinem Gutachten aus. Er ließ auch keinen Zweifel daran, dass es zwölf Stiche gewesen seien. 

Höchststrafe für den Angeklagten

Richterin Helga Moser führte in ihrer Urteilsbegründung keine mildernden Umstände ins Treffen. Der Angeklagte sei nicht wirklich geständig gewesen, meinte sie. Auch seine Alkoholisierung ließ sie nicht gelten, nachdem der 36-Jährige aus der Vergangenheit bereits wisse, dass er unter Alkoholeinfluss aggressiv reagiere.

Zudem habe er die Tat mit einer Waffe ausgeführt, begründete sie die Entscheidung für die Höchststrafe. Nach einer kurzen Unterredung mit dem Angeklagten kündigte der Verteidiger Nichtigkeitsbeschwerde an.

ribbon Zusammenfassung
  • Ein 36-jähriger Lkw-Fahrer aus Polen ist am Mittwoch am Landesgericht Innsbruck wegen Mordes nicht rechtskräftig zu lebenslanger Haft verurteilt worden.
  • Nach einem Streit, bei dem beide Männer stark alkoholisiert waren, soll der Angeklagte seinen Landsmann mit mehreren Messerstichen getötet haben.
  • Das Opfer wurde erst am nächsten Tag in der Fahrerkabine seines Klein-Lkw entdeckt.