Moshammer-Mörder hofft auf Entlassung
Fast 18 Jahre nach dem Mord an dem deutschen Modeschöpfer Rudolph Moshammer steht möglicherweise eine Haftentlassung des Täters auf Bewährung bevor. Der Anwalt des Mannes habe einen entsprechenden Antrag gestellt, teilte das Landgericht Regensburg auf Anfrage mit.
Grundsätzlich komme eine Haftentlassung ab dem 15. Jänner 2023 in Frage, da dann die Mindestverbüßungsdauer von 18 Jahren in diesem Fall ablaufe, sagte ein Gerichtssprecher am Freitag. Das Gericht müsse nun die Frage beantworten, ob eine Freilassung verantwortbar sei.
Der Mann sei damals im Urteil als gefährlich eingestuft worden. Sollte das Gericht in Regensburg dem Antrag auf Haftentlassung folgen, steht die Frage im Raum, ob der Iraker abgeschoben werden soll.
Modezar verkehrte im Rotlicht-Milieu
Der damals 25 Jahre alte Mann hatte Moshammer im Jänner 2005 in dessen Haus im Münchner Vorort Grünwald mit einem Stromkabel erdrosselt. Moshammer, der seine Homosexualität nie öffentlich machte, hatte ihn mit zu sich nach Hause genommen. Der Iraker wurde wenig später festgenommen, seine DNA-Spuren wurden am Tatort gefunden. Das Landgericht München I verurteilte ihn wegen Mordes und Raubes und stellte die besondere Schwere der Schuld fest.
Zusammenfassung
- Ein bayerisches Gericht prüft die Haftentlassung des Moshammer-Mörders.
- Der damals 25 Jahre alte Mann hatte den Modeschöpfer im Jänner 2005 in dessen Haus im Münchner Vorort Grünwald mit einem Stromkabel erdrosselt.