Polizeiauto am AntonsplatzPULS 24 / Konstantin Auer

Minderjährige Wienerin missbraucht? Nun Ex-Freund angeklagt

Im Fall einer damals 12- bzw. 13-jährigen Wienerin, die von mehreren Burschen in Wien-Favoriten missbraucht worden sein soll, wird es im März einen weiteren Prozess geben. Dieses Mal muss sich der Ex-Freund des Mädchens vor Gericht verantworten. PULS 24 liegt die neue Anklageschrift vor.

Am 24. März wird der nächste Prozess im Fall einer noch minderjährigen Wienerin stattfinden, die mehreren Burschen vorwirft, sie missbraucht zu haben. 

Es ist ein weiterer Prozess im "Fall Anna", wie Boulevardmedien das Mädchen nennen. Rund ein Dutzend junge Männer, die sich in Chatgruppen teils als "antons" - nach dem Antonsplatz in Favoriten - benannten, sollen in den Fall verwickelt sein. Zwei Prozesse gab es schon - diese endeten allerdings mit Freisprüchen für die jungen Männer.

Besonders der letzte Freispruch sorgte für Kritik, in die auf "X" sogar Elon Musk einstieg. Dass das damals 12-jährige Mädchen "Nein" gesagt hat, reichte für die Richterin nicht, um wegen Vergewaltigung zu verurteilen. 

Im März muss sich nun auch der Ex-Freund der mittlerweile 14-Jährigen vor Gericht verantworten. Dem 18-jährigen Afghanen werden von der Wiener Staatsanwaltschaft die Verbrechen des schweren sexuellen Missbrauchs Unmündiger, Nötigung und die Vergehen des bildlich sexualbezogenen Kindesmissbrauchsmaterials und der bildlich sexualbezogenen Darstellungen minderjähriger Personen vorgeworfen. 

"Mit Vorsatz gehandelt"

Er soll zwischen September 2023 und Jänner 2024 "in zahlreichen Angriffen den Beischlaf unternommen" haben, heißt es in der Anklageschrift, die PULS 24 vorliegt. Das Mädchen habe dem Angeklagten zu Beginn ihrer Beziehung gesagt, dass sie erst 13 Jahre alt und damit unmündig ist. Das Angeklagte habe daher mit Vorsatz gehandelt. 

Nachdem die Beziehung der beiden im Februar 2024 beendet wurde, soll der Angeklagte außerdem einen Ring, den er dem Mädchen früher geschenkt hatte, zurückgefordert haben. Er soll dabei gedroht haben, Missbrauchsdarstellungen, die er offenbar angefertigt hatte, weiterzuleiten, soll sie ihm den Ring nicht mehr geben. Die Wienerin gab den Ring nicht zurück - die Staatsanwaltschaft sieht versuchte Nötigung. 

Durch Handyauswertungen fanden die Ermittler zudem offenbar heraus, dass der 18-Jährige gegenüber mehreren anderen Personen angab, Missbrauchsdarstellungen des Mädchens zu besitzen. Außerdem seien insgesamt "15 Bilddateien mit deutlich unmündigen Mädchen und Buben vorgefunden" worden. 

Laut Anklageschrift äußerte sich der Verdächtige vor den Ermittlern nicht zu den Vorwürfen. Sein Anwalt war für PULS 24 zunächst nicht erreichbar. Es gilt die Unschuldsvermutung. 

"Nichts macht das wieder gut"

Die Mutter des Kindes hofft nach zwei erfolgten Freisprüchen nun, "dass mein Kind endlich mal erfährt, was Gerechtigkeit heißt und dass es für sein Leid entschädigt wird", sagte sie gegenüber PULS 24. "Nichts macht das wieder gut".

Sie meint, dass der Angeklagte gewusst habe, dass ihre Tochter von anderen Burschen missbraucht worden sei. Er habe ihr Schutz versprochen und ihre psychisch instabile Lage ausgenutzt, sagt die Mutter heute.

Im Oktober 2023 war es aber noch der jetzige Angeklagte, der zur Mutter gekommen war, um über den mutmaßlichen Missbrauch an der Wienerin durch andere Jugendliche zu sprechen. Auf die Vorwürfe gegen ihn dürfte man wenig später gekommen sein: Im Frühjahr 2024 habe es laut Mutter auch eine einstweilige Verfügung gegeben. 

Opferanwalt Sascha Flatz hat für die Familie ein Spendenkonto eingerichtet. 

Mutter der 12-Jährigen im Interview

ribbon Zusammenfassung
  • Im Fall einer damals 12- bzw. 13-jährigen Wienerin, die von mehreren Burschen in Wien-Favoriten missbraucht worden sein soll, wird es im März einen weiteren Prozess geben.
  • Dieses Mal muss sich der mittlerweile 18-jährige Ex-Freund des Mädchens vor Gericht verantworten.
  • Dem Afghanen werden die Verbrechen des schweren sexuellen Missbrauchs Unmündiger, Nötigung und die Vergehen des bildlich sexualbezogenen Kindesmissbrauchsmaterials und der bildlich sexualbezogenen Darstellungen minderjähriger Personen vorgeworfen.
  • Laut Anklageschrift äußerte sich der Verdächtige vor den Ermittlern nicht zu den Vorwürfen. Für ihn gilt die Unschuldsvermutung.