Millionen-Strafe: TÜV muss für Fake-Busen zahlen
Im Skandal um mangelhafte Brustimplantate des französischen Herstellers PIP hat ein Gericht den TÜV Rheinland zur Zahlung von mehr als zehn Millionen Euro Schadenersatz an hunderte betroffene Frauen verurteilt.
Eine Zivilkammer des Gerichts in Nanterre nahe Paris urteilte am Donnerstag, dass das Prüfunternehmen 605 von 1.319 Klägerinnen entschädigen muss. Die meisten der Frauen in diesem Verfahren kommen aus Großbritannien.
Fehler war "offensichtlich"
Das Gericht erklärte, von 2002 an habe es bei Poly Implant Prothèse (PIP) eine Diskrepanz zwischen der Menge des bestellten Gels für die Brustimplantate und der Zahl der hergestellten Prothesen gegeben.
Das sei eine "offensichtliche Anomalie" gewesen, die dem TÜV hätte auffallen müssen. TÜV-Anwältin Christelle Coslin kritisierte das Urteil und kündigte an, dass sie dem TÜV empfehlen werde, Berufung einzulegen.
Mitverantwortung an Skandal
Frankreichs oberstes Gericht hatte im vergangenen Mai eine Mitverantwortung des TÜV Rheinland in dem Brustimplantate-Skandal endgültig bestätigt.
Der TÜV Rheinland Frankreich sei bei der Prüfung der Implantate seinen "Pflichten zur Kontrolle, Sorgfalt und Wachsamkeit" nicht nachgekommen, urteilte der Kassationsgerichtshof in Paris. Der letztinstanzliche Richterspruch war ein wichtiger Schritt auf dem Weg zur Entschädigung Zehntausender Frauen auf der ganzen Welt.
Implantate rissen
Der Skandal war 2010 ans Licht gekommen. Damals stellten die französischen Gesundheitsbehörden erstmals fest, dass die Brustimplantate von PIP überdurchschnittlich oft rissen und nur mit billigem Industrie-Silikon gefüllt waren.
Der TÜV hatte sie allerdings von 1997 bis 2010 insgesamt 13 Mal geprüft und als unbedenklich zertifiziert. In dem Fall gab es bereits eine ganze Reihe von Prozessen gegen den TÜV Rheinland.
Von 2001 bis 2010 hatte PIP weltweit rund eine Million der minderwertigen Implantate verkauft. 400.000 Frauen trugen gesundheitliche Schäden davon, insbesondere in Lateinamerika.
Zusammenfassung
- Ein französisches Gericht hat den TÜV Rheinland wegen der Zulassung mangelhafter Brust-Implantate zu einer Strafzahlung verurteilt.
- Nun muss der TÜV mehr als zehn Millionen Euro Schadenersatz an mehr als 600 Frauen bezahlen.
- Die Prüfstelle kann Berufung einlegen.
- Weltweit trugen 400.000 Schäden durch die Implantate davon.