Messerattacke in Vorarlberg: 13 Jahre Haft
Die Geschworenen sahen es als erwiesen an, dass der Nordmazedonier im Herbst des Vorjahres in Feldkirch einen gleichaltrigen Landsmann nach einem Streit mit einem Messer zu töten versuchte. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Zu der Tat kam es am frühen Nachmittag des 23. September 2023 in der Feldkircher Innenstadt. Hintergrund des Angriffs war laut dem Opfer ein Streit um Geld. Der bisher unbescholtene Täter wollte laut Aussage des Opfers geliehene 500 Euro zurück, er übte in Telefonaten Druck auf den Landsmann aus. Dieser - so die Anklage - drohte wiederum, sein Wissen um Drogengeschäfte des anderen an die Polizei weiterzugeben. Drohungen, Beschimpfungen und Beleidigungen folgten.
Mehrfach zugestochen
Am Tattag trafen die beiden Männer nach einer Verabredung auf dem Feldkircher Jahnplatz aufeinander. Der Angeklagte soll dort das Messer mit einer Klingenlänge von 6,5 Zentimetern gezogen und mehrfach zugestochen haben. Das Opfer konnte die Stiche großteils abwehren, erlitt aber zahlreiche Schnittverletzungen und je einen Stich in den Brustkorb sowie in die rechte Schulter.
Der Attackierte lief dem Täter noch blutüberströmt nach, ehe er zusammenbrach. Laut Staatsanwaltschaft überlebte der Mann nur durch Glück, die Anklage nahm daher eine Tötungsabsicht an.
Video: Messerattacke in Wien-Favoriten
Der Tatverdächtige war zu Fuß geflüchtet und wenig später unweit des Tatorts von der Polizei festgenommen worden.
Angeklagter sprach von Notwehr
Er hatte sich beim Prozess nicht schuldig bekannt. Nach seinen Angaben hat ihn sein Gegenüber mit Faustschlägen angegriffen, er habe sich nur gewehrt, so der Nordmazedonier.
Die acht Geschworenen folgten dieser Version jedoch nicht und sahen einstimmig einen versuchten Mord. Dem Opfer wurden 500 Euro Teilschmerzengeld zugesprochen.
Zusammenfassung
- Am Landesgericht Feldkirch ist am Montag ein 35-Jähriger wegen versuchten Mordes zu 13 Jahren Haft verurteilt worden.
- Die Geschworenen sahen es als erwiesen an, dass der Nordmazedonier im Herbst des Vorjahres in Feldkirch einen gleichaltrigen Landsmann nach einem Streit mit einem Messer zu töten versuchte.
- Das Urteil ist nicht rechtskräftig.