Lebenslange Haft für Mord an fünffacher Mutter in Wien
"Für so ein sinnloses und brutales Verbrechen kann das Urteil nur lebenslang sein", sagte Richter Andreas Böhm. Der Angeklagte verzichtete nach Rücksprache mit seinem Anwalt auf Rechtsmittel.
Die Tat am 27. November 2019 war tatsächlich extrem grausam. Der Mann stach bei einem Streit mit seiner Frau - während vier seiner fünf Kinder in der Wohnung in Wien-Favoriten waren - mit einem Küchenmesser gleich 26 Mal auf die 50-Jährige ein, was zu massivsten Verletzungen im Hals- und Bauchbereich führte. Die Frau hätte die Attacke laut medizinischem Gutachten nicht einmal überlebt, wenn sie umgehend medizinisch versorgt worden wäre. Sie starb schließlich in den Armen ihrer Tochter, die die Blutungen der Mutter mit ihrem Körper stoppen wollte, während ein Sohn die Einsatzkräfte rief.
Obwohl der Mann von zwei seiner Kinder, die die Tat unmittelbar mitbekommen haben, massiv belastet wurde, wollte er sich bei dem Prozess nicht mehr daran erinnern. Vielmehr sei seine Frau bei dem Streit auf ihn losgegangen und habe ihn beschimpft und geschlagen. "Plötzlich hatte sie ein Messer in der Hand", sagte der Angeklagte, der vor seiner illegalen Einreise nach Österreich im Jahr 2011 in Afghanistan als Polizist gearbeitet haben will. Als er wieder zu sich kam, lag die Frau blutend am Boden und plötzlich befand sich die Waffe in seiner Hand. Seine Kinder würden ihn nur beschuldigen, da sie von der Familie des Opfers gegen ihn aufgehetzt wurden.
In Gesprächen mit seinem Verteidiger Thomas Nirk kurz vor dem Prozess gab der Angeklagte überhaupt an, nicht schuldig zu sein, "da nicht er, sondern Gott die Tat begangen hatte". Diese Verantwortung wiederholte er vor Gericht nicht. Der psychiatrische Sachverständige, Peter Hofmann, stellte in seinem Gutachten keinerlei geistige Beeinträchtigungen fest. Der Angeklagte sei zur Tatzeit völlig zurechnungsfähig gewesen. Die "temporäre Amnesie" zum Tatzeitpunkt sei psychiatrisch nicht begründbar, würde aber in dem Gerichtshaus "öfter vorkommen".
Gegen den Angeklagten sprach auch, dass es bereits im Vorfeld zu Übergriffen sowohl gegen die Frau als auch die Kinder gekommen ist. In Kärnten, wo die Familie vor dem Umzug nach Wien gewohnt hatte, wurde der Beschuldigte auch bereits einschlägig verurteilt. Den Wiener Behörden war die Familie ebenfalls bekannt gewesen.
Bei ihrem Schuldspruch folgten die Geschworenen der Forderung der Staatsanwaltschaft, die "keinerlei Milderungsgrund" sah. Neben Mordes wurde der Angeklagte auch wegen schwerer Nötigung verurteilt, da er seiner Tochter mit dem Messer in der Hand drohte: "Wenn du dich nicht verpisst, steche ich dich ebenfalls."
Zusammenfassung
- Gegen den Angeklagten sprach auch, dass es bereits im Vorfeld zu Übergriffen sowohl gegen die Frau als auch die Kinder gekommen ist.