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Bahnhof-Bombendrohungen wohl vom selben Verfasser

Bahnhöfe in Graz, Linz, Salzburg, St. Pölten und Klagenfurt sind in den vergangenen Tagen wegen Bombendrohungen vorübergehend gesperrt worden. Die Drohungen gingen per E-Mail ein, die Behörden gehen in den Fällen vom selben Verfasser aus.

Aufgrund des Inhaltes der Schreiben geht die Polizei davon aus, dass in allen Fällen derselbe Verfasser am Werk war, hieß es am Donnerstag aus Niederösterreich. Verschränkte Ermittlungen sind im Laufen. Dem Urheber droht im Fall der Ausforschung eine mehrjährige Haftstrafe.

Ermittelt wird nun weitestgehend von den Landesämtern für Staatsschutz und Extremismusbekämpfung (LSE) in Verbindung mit der Direktion Staatsschutz und Nachrichtendienst (DSN). Als strafrechtliche Grundlage galten vorerst gefährliche Drohung und Landzwang. Details wurden nur spärlich preisgegeben, auch aus ermittlungstaktischen Überlegungen.

Auch Drohung gegen Flughafen

In Niederösterreich wurde am Donnerstag bekannt, dass es am Mittwoch gegen 23.00 Uhr auch eine Drohung gegen den Flughafen Wien in Schwechat (Bezirk Bruck a. d. Leitha) gegeben hatte.

Diese wurde dem Airport über das Kontaktformular übermittelt. Die Nachricht sei "sehr vage" gewesen und habe "sehr geringe Informationen" geboten, sagte Polizeisprecher Johann Baumschlager auf Anfrage. Eine Anzeige erfolgte, Kriminalisten des Stadtpolizeikommandos Schwechat arbeiten an der Ausforschung des Täters.

"Wir gehen aber nicht davon aus, dass von dem Absender tatsächlich eine Bedrohung ausgeht", hielt Baumschlager fest. Ein Zusammenhang mit den Bombendrohungen gegen die Bahnhöfe werde zudem "mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit" ausgeschlossen.

Kein Kavaliersdelikt

Als Kavaliersdelikt können die Bombendrohungen keinesfalls angesehen werden, wurde seitens der Landespolizeidirektion Niederösterreich gewarnt. Bei Ausforschung sei für die Verfasser eine Anklage wegen gefährlicher Drohung (Strafdrohung grundsätzlich bis zu einem Jahr) oder Landzwang (bis zu drei Jahre Strafdrohung) möglich, sagte Baumschlager zur APA.

Die steirische Polizei hatte am Donnerstag vorerst keine neuen Erkenntnisse zur Bombendrohung gegen den Grazer Hauptbahnhof. Dieser war am Montagabend so wie auch der Ostbahnhof vorsorglich evakuiert worden, beide Gebäude sowie die Umgebung wurden abgesucht. Es wurde nichts gefunden, kurz darauf war der Zugverkehr und der Zugang wieder freigegeben. Die Drohung war per E-Mail eingelangt.

Das Versenden der Nachricht an die Polizei per Mail zog sich auch durch alle weiteren Fälle. Keine Ausnahme war hier der Linzer Hauptbahnhof, der am Dienstag geräumt und gesperrt wurde. Nach rund zwei Stunden gab es gegen 17.30 Uhr Entwarnung.

Mehrere Bahnhöfe betroffen

Am späten Mittwochnachmittag betroffen war der Hauptbahnhof Salzburg. Nach dem Mail-Eingang kurz vor 16.00 Uhr erfolgte eine Komplettsperre. Der Zugverkehr wurde eingestellt, was Auswirkungen über die Landesgrenze hinaus hatte. Die Polizei suchte das gesamte Gelände ab, nach etwa zweieinhalb Stunden wurde die Sperre wieder aufgehoben.

Ebenfalls am Mittwoch geräumt wurde der Klagenfurter Hauptbahnhof, nachdem gegen 21.00 Uhr bei der Landespolizeidirektion Kärnten ein E-Mail mit der Bombendrohung eingelangt war. Gefährliche Gegenstände wurden nicht entdeckt, um 22.35 Uhr wurde der Bahnhof wieder freigegeben.

Ähnlich die Lage am späten Mittwochabend in St. Pölten. Aufgrund der Sperre des Bahnhofs gab es für rund eine Stunde keinen Zugverkehr. Rund 50 Personen, die sich am Areal aufgehalten hatten, wurden aus dem Gefahrenbereich gebracht. Um 23.15 Uhr erfolgte wieder die Freigabe.

ribbon Zusammenfassung
  • Bahnhöfe in Graz, Linz, Salzburg, St. Pölten und Klagenfurt wurden wegen Bombendrohungen gesperrt, wobei die Polizei vermutet, dass alle Drohungen vom selben Verfasser stammen.
  • Die Ermittlungen werden von den Landesämtern für Staatsschutz und Extremismusbekämpfung sowie der Direktion Staatsschutz und Nachrichtendienst geführt, wobei die Drohungen per E-Mail übermittelt wurden.
  • Auch der Flughafen Wien erhielt eine Drohung, die als wenig ernst eingeschätzt wird, während die Polizei betont, dass solche Drohungen keine Kavaliersdelikte sind und mit bis zu drei Jahren Haft bestraft werden können.