Klagenfurter Stadtwerke: Klage wegen Strompreiserhöhung
Eine Grundpreiserhöhung von 1,44 auf 4,90 Euro sei für den Kläger nicht nachvollziehbar, bestätigte Gerichtssprecher Gernot Kugi auf APA-Anfrage einen ORF-Bericht. Diesem zufolge beruft sich der Kläger auf die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), die den Grundpreis an den Verbraucherpreisindex knüpfen - und dieser rechtfertige keine Erhöhung um mehr als 300 Prozent.
Der Streitwert beläuft sich laut Gerichtssprecher auf 510,14 Euro. Bei den Stadtwerken will man sich vorerst nicht äußern, die Juristen prüfen, hieß es.
Zusammenfassung
- Ein Anwalt hat eine Klage gegen die Klagenfurter Stadtwerke eingebracht, es geht um seine Stromabrechnung.