"Alt-Wien"-Prozess: Kinder von Ex-Betreiber freigesprochen
Verteidiger Lukas Kollmann bestätigte der APA am Donnerstag einen Online-Bericht der "Kronen Zeitung". Die Anklage der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) gegen das Quartett hatte auf Geldwäsche gelautet.
Der Hauptangeklagte soll sich von 2009 bis 2016 Subventionen der Stadt Wien in Höhe von 36 Millionen Euro erschwindelt haben.
Seinen drei Töchtern und seinem Sohn war vorgeworfen worden, im Wissen um die aus kriminellen Machenschaften stammenden Gelder immer wieder Mittel des Vereins bekommen haben bzw. sich vom Vater beschenken haben zu lassen.
Kollmann argumentierte jedoch damit, dass die Mitangeklagten nie von den inkriminierten Handlungen des Vaters wussten. "Für Geldwäsche müsste man wissen, dass die Mittel aus einer Straftat stammen. Und das wussten sie nicht", so der Rechtsanwalt.
Der Schöffensensat sprach sie darum nicht rechtskräftig vom Vorwurf der Geldwäsche frei. "Meine Mandanten sind erleichtert, dieses Verfahren endlich abgeschlossen zu haben", sagte Kollmann zur APA. Gegen den erstangeklagten Vater, der sich nicht schuldig bekennt, sowie eine weitere Angeklagte geht das Verfahren indessen weiter.
Video: Betrugsprozess gegen "Alt-Wien"-Kindergärten
Zusammenfassung
- Die erwachsenen Kinder des ehemaligen 'Alt Wien'-Kindergartenbetreibers wurden vom Vorwurf der Geldwäsche freigesprochen.
- Der Hauptangeklagte, ihr Vater, soll zwischen 2009 und 2016 unrechtmäßig 36 Millionen Euro Subventionen von der Stadt Wien erhalten haben.
- Das Verfahren gegen den Vater und eine weitere Angeklagte ist noch nicht abgeschlossen.