Keine Anklage nach Lawinenabgang mit drei Toten in Tirol
"Nach den Ausführungen des alpintechnischen Sachverständigen sind sowohl Eignung, als auch Vorbereitung und Kommunikation der Verantwortlichen aus führungstechnischer Sicht als sehr gut bzw. äußerst sorgfältig zu beurteilen", verlautete die Staatsanwaltschaft. Durch eine "an sich harmlose, oberflächliche Lockerschneelawine" sei es zum Durchreißen einer nassen Schneebrettlawine bis zum Boden gekommen, wurde ausgeführt. "Für die ortskundigen Bergführer war diese Kausalkette nicht zu erkennen", begründete die Anklagebehörde ihre Entscheidung auf Einstellung des Verfahrens gegen die Zivilbergführer, die mit den Niederländern unterwegs waren.
Bei den tödlich Verunglückten handelte es sich um drei Männer im Alter von 60, 35 und 33 Jahren. Eine weitere Person, ein 32-jähriger Niederländer, wurde leicht verletzt. Die vier waren nahe der Martin-Busch-Hütte bei Vent im Gemeindegebiet von Sölden von einer 180 Meter langen und 80 Meter breiten Nassschneelawine verschüttet worden. Ursprünglich war von möglicherweise 18 verschütteten Personen die Rede gewesen, was eine großangelegte Suchaktion unter Beteiligung zahlreicher Rettungskräfte zur Folge hatte. Dieses Unglücks-Ausmaß bestätigte sich letztlich jedoch nicht. Zahlreiche weitere Wintersportler befanden sich zwar im Nahbereich, wurden aber nicht von den Schneemassen erfasst.
Zusammenfassung
- Am 11. April starben drei niederländische Skitourengeher im Alter von 60, 35 und 33 Jahren in einer 180 Meter langen und 80 Meter breiten Lawine in den Ötztaler Alpen.
- Die Staatsanwaltschaft Innsbruck stellte das Ermittlungsverfahren gegen vier einheimische Bergführer ein, da die Lawine unerwartet war und den Bergführern keine Schuld zugeschrieben wurde.
- Ein alpintechnischer Sachverständiger bewertete die Vorbereitung und Kommunikation der Bergführer als sehr gut und äußerst sorgfältig.