Kärntner missbraucht Töchter: Höchststrafe von 15 Jahren
Zwei der Mädchen und auch der Sohn des Angeklagten, der die Taten teilweise mit ansehen mussten, hatten schwere psychische Schäden davongetragen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Richter: Keine Zweifel an Schuld des Mannes
Wie Richter Gernot Kugi, der dem Schöffensenat vorsaß, in seiner Urteilsbegründung sagte, gebe es keinen Zweifel an der Schuld des Mannes. Das Urteil stütze sich auf die Aussagen der Kinder: "Es waren schwerste sexuelle Übergriffe, systematischer schwerer sexueller Missbrauch." Und weiter: "Ungeachtet Ihrer Unbescholtenheit gibt es für Sie nur die Höchststrafe."
Kinder tragen posttraumatische Belastungsstörungen
Die Töchter des Mannes sind heute 19, 16 und sieben Jahre alt. Der Mann soll sie alle missbraucht haben: Sie waren laut Anklage zu diesem Zeitpunkt jünger als 14 Jahre, die jüngste Tochter sei zu Beginn der Übergriffe überhaupt erst fünf Jahre alt gewesen. Fast eine halbe Stunde lang schilderte Staatsanwältin Denise Ebner zu Beginn der Verhandlung unzählige schwerste Übergriffe. Dadurch hätten die Betroffenen nicht nur körperlich gelitten: Die zwei älteren Mädchen leiden unter schweren posttraumatischen Belastungsstörungen. Noch unklar ist, ob auch das jüngste Mädchen eine solche entwickeln würde - wenngleich die Sachverständige festhielt, bei den vorgeworfenen Taten sei es sehr klein gewesen und es habe sich um "eine enorme Grenzüberschreitung mit maximaler Bedrohung" gehandelt.
Aufgeflogen war die Sache, als sich der heute zwölfjährige Sohn des Angeklagten seiner Tante anvertraut hatte. Er sagte, dass er die Übergriffe teilweise mitansehen habe müssen. Auch er hat seither mit schweren psychischen Problemen zu kämpfen, hat begonnen, sich selbst zu verletzen und in der Vergangenheit schon konkrete Suizidpläne gefasst.
Frau hat "Ehepflichten nicht erfüllt"
Der 41-Jährige hatte während seiner gesamten Untersuchungshaft keine Angaben gemacht beziehungsweise die Taten abgestritten. Am Freitag gab er eine Tat zu - dieser Übergriff war von seiner zweitältesten Tochter so konkret geschildert worden, dass sie sogar das genaue Datum vor fünf Jahren nennen konnte, denn die Tat habe sich nach einem Konzert ereignet.
Der 41-Jährige räumte die Tat zwar ein, wollte aber jeden Aspekt daran abschwächen. Seine Ehefrau, mit der derzeit die Scheidung läuft, habe ihre "Ehepflichten nicht erfüllt". Außerdem sei er so schwer betrunken gewesen, dass er seine Frau nicht mehr von seiner Tochter unterscheiden habe können, die Tat sei außerdem nicht so drastisch gewesen wie von der Staatsanwältin geschildert und schließlich habe die damals Zwölfjährige auch eingewilligt.
Wie die Kinder darauf kommen, ihn so zu belasten, war eine Frage, die Richter Kugi in Variationen mehrmals stellte. Woraufhin der 41-Jährige die Scheidung als Grund nannte, seine Frau wollte sich wohl seinen Schrebergarten unter den Nagel reißen. Sein Sohn sei entweder beeinflusst oder ihm sei etwas versprochen worden. "Sehen Sie sich selbst als Opfer?", fragte Kugi konkret. "Ja", gab der Angeklagte zurück, "weil ich beschuldigt werde, etwas gemacht zu haben, was nicht war, oder nur teilweise war. Und weil meine Frau sich getrennt hat."
Die schweren psychischen Probleme der Kinder begründete der Angeklagte mit der Scheidung, was die Sachverständige, die die Kinder untersucht hatte, aber ausschloss: "Sie hatten viele Details in ihren Erzählungen und ihre Schilderungen waren so klar." Auch dass die Kinder immer wieder Kontakt zu ihrem Vater gesucht hätten, sei nicht ungewöhnlich: "Die Kinder haben den Vater als Schwächeren erlebt, da ist es so, dass die Kinder ihn unterstützen wollen. Auch während eines Missbrauchs, weil die Betroffenen oft die komplette Schuld an sich ziehen."
Der Angeklagte erbat drei Tage Bedenkzeit, Staatsanwältin Ebner gab keine Erklärung ab.
Sind Sie in einer Krisensituation? Hier finden Sie Hilfe:
- Suizidprävention auf www.gesundheit.gv.at/leben/suizidpraevention
- Telefonseelsorge: 142 (Notruf), täglich 0–24 Uhr, online unter www.telefonseelsorge.at
- Sozialpsychiatrischer Notdienst/PSD: 01 31330, täglich 0–24 Uhr, online unter www.psd-wien.at
- Rat auf Draht: 147. Beratung für Kinder und Jugendliche. Anonym, täglich 0–24 Uhr, online unter www.rataufdraht.at
- Kindernotruf: 0800 567 567, Beratung bei persönlichen Krisen. Anonym, täglich 0-24 Uhr www.bittelebe.at
Zusammenfassung
- Weil er seine drei Töchter über Jahre hinweg schwerst missbraucht haben soll, ist am Freitag am Landesgericht Klagenfurt ein 41-jähriger Kärntner zur Höchststrafe von 15 Jahren Haft verurteilt worden.
- Zwei der Mädchen und auch der Sohn des Angeklagten, der die Taten teilweise mit ansehen mussten, hatten schwere psychische Schäden davongetragen.
- Die Töchter des Mannes sind heute 19, 16 und sieben Jahre alt.