Jäger dürfte Wolf in Tirol irrtümlich geschossen haben
Der Jäger hatte laut eigenen Angaben erst aus den Medien von dem toten Wolf erfahren. Daraufhin habe er sich bei der Exekutive gemeldet und angegeben, dass das Raubtier von ihm erlegt worden sein könnte. Der Mann wird wegen des Verdachts der grob fahrlässigen Schädigung des Tier- und Pflanzenbestandes an die Staatsanwaltschaft Innsbruck angezeigt.
Die Untersuchungen am Kadaver dauerten indes weiter an. Der tote Wolf wurde zur Österreichischen Agentur für Ernährungssicherheit (AGES) gebracht und dort obduziert. Außerdem wurden DNA-Proben an die Veterinärmedizinische Universität Wien geschickt. Mit einem ersten Ergebnis der pathologischen Untersuchung wurde im Laufe der Woche gerechnet. Das Ergebnis zur DNA-Analyse soll in den nächsten eineinhalb Wochen kommen.
Als das tote Tier aufgefunden worden war, hatte es keine aufrechte Maßnahmenverordnung der schwarz-roten Landesregierung gegeben, die in diesem Gebiet einen Wolf zum Abschuss freigegeben hätte. Im Vorjahr wurden 14 solcher Verordnungen verabschiedet. Zwei Tiere wurden daraufhin erschossen. Heuer wurde in Osttirol ein Wolf entnommen.
Zusammenfassung
- Zum Zeitpunkt des Vorfalls gab es keine gültige Abschussverordnung für Wölfe in diesem Gebiet. Im Vorjahr wurden 14 solcher Verordnungen erlassen, wodurch zwei Wölfe erlegt wurden. Dieses Jahr wurde bereits ein Wolf in Osttirol entnommen.