Husein (14) nach Abschiebung wieder zurück in Salzburg
Der im Februar 2022 nach Aserbaidschan abgeschobene Schüler Husein S. ist wieder in Salzburg. Der 14-Jährige hat am Montag in Baku ein Schülervisum erhalten und ist am Dienstag in Wien-Schwechat gelandet. Am Nachmittag traf der Nachwuchs-Tischtennisspieler zunächst auf seine Vereinskollegen von UTTC Salzburg und stellte sich dann gemeinsam mit seinem wichtigsten Helfer den Medien. Seiner Rückkehr vorausgegangen war ein einjähriges Pingpong-Spiel durch die Instanzen.
"Ich freue mich sehr, dass ich wieder in Salzburg zur Schule gehen kann", sagte der Schüler in einer ersten Stellungnahme am Telefon zur APA. "Leider haben meine Eltern nicht mitkommen dürfen." Er freue sich darauf, wieder Tischtennis im Verein zu spielen und werde bereits morgen sein erstes Training absolvieren.
Fremdenrechtsanwalt Wilfried Embacher, Tischtennis-Ass Husein und Tischtennis-Funktionär Walter Windischbauer am Wiener Flughafen.
Als Erstes will Husein seine Tischtennis-Freunde wieder treffen. Privat wird er bei einer Familie wohnen: "Der Vater ist selbst ein leidenschaftlicher Tischtennisspieler", sagte der stellvertretende UTTC-Obmann Walter Windischbauer, der sich im vergangen Jahr maßgeblich für die Rückkehr von Husein eingesetzt hat. "Da die erwachsenen Kinder außer Haus sind, kann ihm die Familie ein Zimmer anbieten." Nach den Osterferien werde der Schüler wieder in den Unterricht einsteigen. "Er hat im vergangenen Jahr über das Internet mit meiner Frau weiter Deutsch gelernt. Sie hatte auch Kontakt mit seiner Schule und hat ihm Lernstoff geschickt."
Unverständnis für Abschiebung
S. lebte seit 2016 in der Stadt Salzburg und besuchte die Mittelschule. Er spricht fließend Deutsch und war bestens integriert, seine Abschiebung mit seiner Mutter hat im Vorjahr auch für harsche Kritik der Kindeswohlkommission gesorgt. Husein sei mitten im Schuljahr aus seinem Leben gerissen worden, was in krassem Widerspruch zu den Kindeswohlbericht-Empfehlungen stehe, sagte die Leiterin der Kommission Irmgard Griss, damals zur Tageszeitung "Der Standard".Die Geschichte Huseins zeigt, dass trotz klarer Empfehlungen der Kommission eine Rückkehr ohne engagierte Unterstützer in Österreich kaum möglich gewesen wäre. Das Bundesverwaltungsgericht (BVwG) hatte nach der Abschiebung ein zweijähriges Einreiseverbot gegen den Schüler erlassen und die Anträge auf Asyl bzw. humanitäres Bleiberecht abgelehnt.
Ohne Unterstützung keine Rückkehr
Allerdings hob der Verfassungsgerichtshof (VfGH) im August 2022 die Entscheidung des BVwG auf - mit der recht klaren Argumentation: Das BVwG habe in der Begründung unpassende Textbausteine verwendet und so willkürlich gehandelt. "Die Causa ging zurück zum BVwG, welches im Zuge einer langen Entscheidung das Einreiseverbot schließlich aufgehoben hat", berichtete Windischbauer. "Der Weg war frei für den Magistrat Salzburg, der befand, dass einem Schülervisum nichts entgegen stehe."
Wie der Wiener Fremdenrechtsanwalt Wilfried Embacher - er vertritt S. rechtlich - am Dienstag zur APA sagte, erinnere der Fall an die nach Georgien abgeschobene Tina, die ebenfalls mit einem Schülervisum wieder in Österreich ist. "In beiden Fällen wurden vor der Rückkehr Schule, Unterkunft und Versicherung von Drittpersonen zur Verfügung gestellt. Das zeigt auch, wer Unterstützer wie den Herrn Windischbauer hat, hat eine Chance. Wer keine Unterstützer hat, hat keine Chance." Embacher warf den Behörden vor, oftmals damit zu spekulieren, dass der Aufwand für eine Rückkehr in den meisten Fällen zu hoch sei. "Das Kindeswohl sollte aber nicht davon abhängen, ob ein Kind gute Möglichkeiten durch Unterstützer bekommt oder nicht."
Zusammenfassung
- Der nun 14-jährige Husein darf nach seiner Abschiebung im Vorjahr nach Österreich zurückkehren.