Pontlatz Kaserne in Landeck in Tirol

Hitlergruß und Küsse auf Nazi-Eier: Ex-Soldaten verurteilt

Zwei Ex-Berufssoldaten sind am Freitag vor einem Geschworenengericht in Innsbruck wegen NS-Wiederbetätigung zu bedingten Freiheitsstrafen verurteilt worden.

Der Erstangeklagte fasste 18 Monate bedingte Haft aus, der Zweitangeklagte 14 Monate. Den Männern war vorgeworfen worden, in der Kaserne in Landeck u.a. den Hitlergruß vorgezeigt, Soldatenlieder aus der NS-Zeit vorgespielt oder NS-Propagandamaterial zur Schau gestellt zu haben.

Gegen die beiden Angeklagten wurden zudem Geldstrafen verhängt. Der Erstangeklagte wurde zu einer unbedingten Geldstrafe von rund 6.400 Euro verurteilt, der Zweitangeklagte zu etwa 3.100 Euro. Diese Verbindung von einer "bedingten Freiheitsstrafe und einer unbedingten Geldstrafe" sei der Tat angemessen, sagte der Richter in seiner Urteilsbegründung. Die Urteile waren vorerst nicht rechtskräftig. Zeugen hatten die beiden vor Gericht belastet.

Geschworene einig

Die acht Geschworenen waren in der Beantwortung der ihnen gestellten Fragen in den wesentlichen Punkten einig gewesen. Dass der Erstangeklagte und der Zweitangeklagte den Hitlergruß gezeigt hatten und es zu "Sieg Heil"-Rufen gekommen war, war für sie unstrittig. Dass von den ehemaligen Soldaten "Mein Kampf" stolz präsentiert wurde, verneinten die Geschworenen hingegen einstimmig. Auch waren sie einstimmig der Ansicht, dass der Erstangeklagte andere Soldaten nicht dazu aufgefordert hatte, ein rotes Holz-Ei mit Hakenkreuz-Aufdruck zu küssen.

"Berg Heil" statt "Sieg Heil"?

Zu Beginn des Prozesses hatte sich der Erstangeklagte bereits als "teilweise schuldig" bekannt. Er bekannte sich etwa darin schuldig, dass er einschlägige Bilder mit NS-Bezug über WhatsApp verschickt habe. "Das war eine riesige Dummheit", gab er an. Auch NS-Devotionalien seien in seinem Besitz und in seinem Wohnzimmer in einer Vitrine ausgestellt gewesen: "Es war aber nur zum Andenken an meinen Urgroßvater". Er betonte auch, dass er das rote Holz-Ei überhaupt nicht kenne und dass das "Erika"-Marschlied niemals von ihm abgespielt worden sei.

Der Zweitangeklagte bekannte sich hingegen zur Gänze als "nicht schuldig". Er habe weder in der Kaserne in Landeck den Hitlergruß vorgeführt, noch habe er jemals, in welchem Kontext auch immer, mit "Sieg Heil", gegrüßt. Lediglich "Berg Heil" oder "Ski Heil" oder ein ironisch gemeintes "Guten Morgen mein Führer" habe er wohl zum Erstangeklagten oder zu Kameraden gesagt. Das in seinem Besitz stehende Wehrmacht-Soldbuch sei zudem von ihm auch niemals als "seine Dienstvorschrift" bezeichnet worden, wie ihm vorgeworfen wurde.

Zeugen belasten Soldaten

Die einvernommenen Zeugen, allesamt Soldaten, waren sich vor allem darin einig, dass das "Erika"-Marschlied mehrfach in der "Zugskanzlei" des Erstangeklagten über dessen Bluetooth-Box abgespielt worden sei. Auch habe es, so betonten die vier Zeugen unisono, von Zeit zu Zeit "einen Hitlergruß gegeben". Dieser sei, so der Tenor, aber überwiegend unter den Angeklagten ohne Anwesenheit von anderen Soldaten ausgeführt worden. Die beiden Angeklagten, denen die Zeugen auch "Sieg Heil"-Aussagen vorwarfen, seien in der Kaserne insgesamt "die Unterhalter gewesen" und haben vieles aus "Jux" gemacht, hieß es von Zeugenseite.

In ihrem Abschlussplädoyer betonte die Staatsanwältin, dass es keinen Zweifel daran geben könne, dass sich die beiden Angeklagten nationalsozialistisch wiederbetätigt hätten. Es habe sich auf gar keinen Fall um "Scherze" gehandelt, sondern die Angeklagten hätten aufgrund ihrer Funktion und ihres Wissens als Berufssoldaten ganz genau gewusst, dass sich gegen das Verbotsgesetz verstießen. Sie forderte ein Verurteilung im Sinne der Anklage.

Vom Dienst ausgeschieden

Die Verteidiger sahen das naturgemäß anders: Die Faktenlage sei zum Teil dünn und einige Zeugen hätten sich nicht mehr im Detail an die von den Angeklagten mutmaßlich begangenen Taten erinnert. Somit beantragte der Verteidiger des Erstangeklagten ein mildes Urteil betreffend des Besitzes der NS-Devotionalien und der verschickten WhatsApp-Nachrichten und einen Freispruch in den anderen Punkten. Der Zweitangeklagte sei so dessen Verteidiger, insgesamt freizusprechen.

Beide Angeklagten sind mittlerweile freiwillig aus dem Bundesheerdienst ausgeschieden. Damit seien sie einer drohenden Dienstenthebung zuvorgekommen, hatte es seitens des Militärkommandos Tirol gegenüber der APA im Vorfeld des Prozesses geheißen. Bundesheer-intern sei jedenfalls bereits ein Verfahren gegen die beiden gelaufen.

ribbon Zusammenfassung
  • Zwei Ex-Berufssoldaten sind am Freitag vor einem Geschworenengericht in Innsbruck wegen NS-Wiederbetätigung zu bedingten Freiheitsstrafen verurteilt worden.
  • Der Erstangeklagte fasste 18 Monate bedingte Haft aus, der Zweitangeklagte 14 Monate.
  • Den Männern war vorgeworfen worden, in der Kaserne in Landeck u.a. den Hitlergruß vorgezeigt, Soldatenlieder aus der NS-Zeit vorgespielt oder NS-Propagandamaterial zur Schau gestellt zu haben.