"Harmlos": Könnte Josef Fritzl bald freikommen?
Dieser Fall schockte nicht nur ganz Österreich, sondern sorgte auch international für Aufsehen und Entsetzen.
Josef Fritzl hielt seine Tochter Elisabeth 24 Jahre im Keller seines Hauses in Amstetten gefangen und zeugte sieben Kinder mit ihr. 2008 flog der unfassbare Inzestfall, einer der größten Kriminalfälle der österreichischen Geschichte, schließlich auf. 2009 wurde Fritzl rechtskräftig zu lebenslanger Haft und zur Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher, also in den Maßnahmenvollzug, verurteilt.
Nun, nach 15 Jahren Haft, könnte Fritzl vorzeitig aus dem Maßnahmenvollzug entlassen werden.
Wegen fortschreitender Demenz "harmlos"
Grund dafür ist ein neues Gutachten der Gerichtspsychiaterin Adelheid "Heidi" Kastner, das Medienberichten zufolge dem mittlerweile 88-Jährigen wegen fortgeschrittener Demenz "Ungefährlichkeit" attestiert. Fritzl sei als "harmlos" einzustufen - aufgrund seiner Demenz sei von ihm kein planbares Handeln und damit auch keine strafbaren Handlungen mehr zu erwarten.
Dazu käme Fritzls körperlich angeschlagener Zustand infolge mehrerer Stürze. 2009 beurteilte Kastner Fritzl noch als "hochgradig seelisch-abartig".
Ferdinand Schuster, Sprecher des Landesgerichts Krems, bestätigte gegenüber dem ORF Niederösterreich, dass laut dem Gutachten aus psychiatrischer Sicht die medizinischen Unterbringungsvoraussetzungen des Gesetzes nicht mehr vorliegen. Fritzls Erkrankung sorge dafür, dass "Prognosetaten mit schweren Folgen nicht mehr eintreten werden".
Nun soll ein Kremser Drei-Richter-Gremium auf Grundlage des neuerlichen psychiatrischen Gutachtens entscheiden, ob Fritzl bedingt aus dem Maßnahmenvollzug kommt.
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Dreiersenat entscheidet über bedingte Entlassung
Eine bedingte Verlegung aus dem Maßnahmenvollzug für Fritzl - er hat inzwischen seinen Namen geändert - in den sogenannten Normalvollzug ist bereits in den vergangenen Jahren mehrmals Thema und Gegenstand von juristischen Beurteilungen gewesen.
2022 sprach sich das Oberlandesgericht (OLG) Wien dagegen aus und stellte die Notwendigkeit der weiteren Unterbringung fest, nachdem das Landesgericht Krems zuvor anders entschieden hatte. Im März 2023 gab es dann einen neuerlichen Beschluss, der vorsah, dass weiter eine Unterbringung notwendig sei. Diesen bekämpfte Anwältin Astrid Wagner erfolgreich am Oberlandesgericht (OLG) Wien, das ihn aufhob, woraufhin das Kremser Landesgericht im Mai des Vorjahres wieder ein psychiatrisches Gutachten in Auftrag gegeben hatte.
Anhörung von Fritzl?
In Krems wird aktuell darauf gewartet, dass der Akt von der Sachverständigen wieder zum Landesgericht zurückgelangt. In der Folge sichtet der Dreisenat den Inhalt, auch die Staatsanwaltschaft darf sich zum Gutachten äußern. Möglich, aber wenig wahrscheinlich ist laut Schuster, dass es auch eine Anhörung von Fritzl gibt.
Der Dreiersenat fällt letztlich einen schriftlichen Beschluss. Einen möglichen Zeithorizont dafür gebe es aktuell noch nicht, wurde betont. In Bezug auf diese bevorstehende Entscheidung gibt es dann auch wieder für Fritzl. bzw. seine Rechtsvertretung sowie für die Staatsanwaltschaft die Beschwerdemöglichkeit beim OLG Wien.
Beschlossen wird in Krems in erster Linie, ob der 88-Jährige bedingt aus der Maßnahme entlassen wird. Wird dies bejaht, werde der Dreiersenat gleichzeitig auch über eine generelle bedingte Entlassung entscheiden, skizzierte Schuster.
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Fritzl lebe in einer "Traumwelt"
Anwältin Astrid Wagner begrüßt das Ergebnis des Gutachtens. Laut ihr sei Fritzl "völlig ungefährlich", wie sie gegenüber der "Bild" meint. Sie selbst hätte "auch keine Angst, mit ihm in eine WG zu ziehen oder mit ihm im Heim zu leben". Denn Fritzl hätte "keinen Sexualtrieb mehr", so Wagner.
Laut Wagner lebe Fritzl in einer "Traumwelt", erzähle davon, dass seine Tochter Boris Becker heiratet. Er glaube, er sei Gast in der TV-Sendung "Schlagerkarussell". "Sein Hirn baut ab", meint Wagner. Laut ihr sei Fritzl durch seine Demenz in einer Maßregelvollzugsanstalt nicht mehr adäquat versorgt. Wagners Ziel sei es, dass Fritzl in einem Pflegeheim unterkommt. Er brauche "mehr Kontakt zu Menschen" und "mehr Zuwendung durch Therapeuten".
Zusammenfassung
- 24 Jahre lang sperrte Josef Fritzl seine Tochter Elisabeth in ein unterirdisches Kellerverlies, vergewaltigte sie und zeugte mit ihr sieben Kinder.
- Nun, nach 15 Jahren Haft, könnte Fritzl vorzeitig aus dem Maßnahmenvollzug entlassen werden.
- Grund dafür ist ein neues Gutachten der Gerichtspsychiaterin Adelheid "Heidi" Kastner, das Medienberichten zufolge dem mittlerweile 88-Jährigen wegen fortgeschrittener Demenz "Ungefährlichkeit" attestiert.
- Fritzl sei als "harmlos" einzustufen - aufgrund seiner Demenz sei von ihm kein planbares Handeln und damit auch keine strafbaren Handlungen mehr zu erwarten.