Gutachten zu Gerichtsfall um Prügel im Kälberstall liegt vor
Der Sachverständige geht von "stumpfkantiger Gewalteinwirkung" aus, wie es in der Expertise heißt, die der APA vorliegt: "Unter Bedachtnahme auf die Aktenlage können die gegenständlichen Verletzungen als Folge zumindest dreier Schläge unter Zuhilfenahme eines länglichen Gegenstandes (Stiel des Gummischrappers o. ä.) gegen den Rücken und eines weiteren Schlages (ob mit Faust, Kübel oder Schrapper kann aus unfallchirurgischer Sicht nicht differenziert werden) aufgefasst werden." Die Verletzungen stuft der Sachverständige als "leicht" ein, die vom Ehemann behaupteten mehrmonatigen Beschwerden seien "aus unfallchirurgischer Sicht nicht nachvollziehbar". Zur Frage einer möglichen Selbstzufügung merkt der Gutachter an, ein "absichtliches Anschlagen des Hinterkopfes gegen ein feststehendes Hindernis" könne "natürlich selbst durchgeführt werden". Die Verletzungen am Rücken bedürften dagegen "schon einer aufwendigeren Technik bzw. eines entsprechend biegsamen Werkzeuges (biegsamer Zweig, Peitsche, Reitgerte o. ä.) oder eines mit einem Gelenk versehenen Schlagwerkzeuges".
Die Ehefrau des 44-Jährigen muss sich seit Mitte Februar wegen Körperverletzung am Bezirksgericht Baden verantworten. Sie hatte sich beim Prozessauftakt "nicht schuldig" bekannt. Ihr Verteidiger Lukas Kollmann gab sich damals überzeugt, dass der zum Zeitpunkt der angeblichen Schläge wieder komplett angezogene Ehemann derart viele Kleidungsschichten trug, dass ihm mit dem Alu-Stiel des Schrubbers gar keine sichtbaren Verletzungen zugefügt hätten werden können.
Der prozessgegenständliche Vorfall hatte sich am 24. April 2022 auf dem Gehöft des Ehepaares im Bezirk Baden zugetragen. Sie habe am Abend ihrem Mann beim Füttern der Kälber helfen wollen. Nach dem Öffnen der Stalltür sei sie "wie angewurzelt stehen geblieben. Ich hab' ihn in flagranti erwischt. Es war, als ob jemandem der Boden unter den Füßen weggezogen wird", schilderte die 40-Jährige am ersten Verhandlungstag der Bezirksrichterin. Sie habe den Mann "zur Rede stellen" wollen. Zu einem Werkzeug habe sie in diesem Zusammenhang aber nicht gegriffen und damit auch nicht zugeschlagen, versicherte die Angeklagte. Sie habe lediglich einen Kübel mit Wasser gefüllt und diesen auf ihren Mann geschüttet, worauf dieser ihr mit einem Schlauch Wasser in die Augen gespritzt hätte.
"Das Gutachten des Sachverständigen hat die Aussagen des Opfers und seiner Melkhilfe über die Geschehnisse im Kuhstall bestätigt. Der Tathergang sowie die Verletzungsfolgen sind mit deren Schilderungen in Einklang zu bringen. Eine wie immer geartete Selbstverletzung konnte nicht festgestellt werden. Sowohl das Scheidungs- als auch das Strafverfahren gehen jetzt in die finale Runde", meinte Michael Dohr, der Rechtsvertreter des Mannes, im Gespräch mit der APA. Wann die unfallchirurgische Expertise bei Gericht erörtert wird, ist noch offen. Einen Termin für die nächste Verhandlung gibt es noch nicht.
Zusammenfassung
- Eine 40-jährige Landwirtin aus dem Bezirk Baden steht wegen Körperverletzung vor Gericht, nachdem sie ihren Mann in flagranti beim Sex mit einer Melkhelferin erwischt und ihn mit einem Metall-Gummi-Schrubber verprügelt haben soll.
- Ein unfallchirurgisches Gutachten bestätigt die Verletzungen des 44-jährigen Ehemanns, darunter eine Schädelprellung mit Blutergussbildung sowie Prellungen am Rücken und an der Schulter, stuft diese jedoch als leicht ein.
- Die Angeklagte bestreitet die Vorwürfe und behauptet, nur Wasser auf ihren Mann geschüttet zu haben, während der Rechtsvertreter des Mannes die Aussagen des Opfers durch das Gutachten bestätigt sieht.