Freundin vergewaltigt und liegen gelassen: 20 Jahre Haft
Der Angeklagte hatte in der Nacht auf den 11. Oktober 2019 seine damalige Freundin in seiner WG in Wien-Wieden zunächst verprügelt und auf besonders brutale und erniedrigende Weise vergewaltigt, wobei er ihr schwere Verletzungen - multiple Knochenbrüche, eine Schädelprellung und Einblutungen am Ohr - zufügte. Anschließend schleifte er die unbekleidete und bewusstlose Frau auf die Straße und legte sie zwischen geparkten Pkw auf der Fahrbahn ab.
Wäre der 26-Jährigen nicht ein Spaziergänger zu Hilfe gekommen, der gegen Mitternacht mit seinem Hund unterwegs war und zufällig die regungslose Frau entdeckte, wäre sie vermutlich an im Mund- und Rachenraum angesammelten Blut erstickt. Die Geschworenen gelangten einstimmig zur Ansicht, dass der Angeklagte, der seine hilflose Partnerin einfach ihrem Schicksal überließ, mit bedingtem Tötungsvorsatz handelte. Bei der Strafbemessung wurden sechs Vorstrafen und die besondere Brutalität bei der Tatbegehung erschwerend gewertet.
Die Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher stützte das Gericht auf ein Gutachten des psychiatrischen Sachverständigen Peter Hofmann. Wie dieser darlegte, habe der Angeklagte seit frühester Jugend Gewalttaten gesetzt. Das nunmehr inkriminierte Verhalten stelle einen "neuen Höhepunkt" dar, sagte der Sachverständige. Dem 25-Jährigen sei eine Persönlichkeit eigen, die befürchten lasse, "dass er mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit wieder solche Taten begeht". Eine entsprechende Behandlung zur Eindämmung der Gefährlichkeit des 25-Jährigen sei nur im Maßnahmenvollzug gewährleistet, meinte Hofmann.
Der Angeklagte blieb bei der Verantwortung, die er schon beim Prozessauftakt im Juli gewählt hatte. Er könne sich aufgrund eines vorangegangenen Drogenkonsums nicht mehr an die ausgeübte Gewalt erinnern. Das Paar hatte sich ein halbes Jahr vor der Tat bei einer Technoparty kennengelernt. "Ich war wahnsinnig in sie verliebt", behauptete der 25-Jährige. Bereits einen Monat später zog die 26-Jährige in seine WG. "Wir haben schon gestritten, aber es war alles normal, es gab keine größeren Streitigkeiten", meinte der Mann. Sie hätten oft mit Drogen herumexperimentiert, "da kam es schon mal vor, dass wir uns nachher nicht erinnern konnten."
Gegen das Urteil meldete der 25-Jährigen nach Rücksprache mit seinem Verteidiger Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung an. Der Staatsanwalt verzichtete auf Rechtsmittel.
Zusammenfassung
- Eine entsprechende Behandlung zur Eindämmung der Gefährlichkeit des 25-Jährigen sei nur im Maßnahmenvollzug gewährleistet, meinte Hofmann.