Freispruch im Prozess um Drogentod von 19-Jähriger
Verteidiger Florian Astl wies in seinem Schlussplädoyer daraufhin, dass noch immer nicht sicher sei, ob die inkriminierten geschlechtlichen Handlungen einvernehmlich stattgefunden hätten. Das Gericht habe seine Entscheidung darum nach dem Grundsatz "in dubio pro reo" zu entscheiden, so der Anwalt. "Ich kann mich an nichts mehr erinnern", sagte der Angeklagte vor Gericht aus.
Das Gericht folgte am Dienstag den Argumenten Astls. Es sei zwar Tatsache, dass eine Drogenparty stattgefunden habe, sagte die Richterin Martina Hahn. "Und auch die sehr lange Erinnerungslücke ist aus medizinischer Sicht nicht nachvollziehbar." Zudem seien DNA-Spuren im Genitalbereich der Frau festgestellt worden. "Es gibt aber keine Hinweise, dass Gewalt passiert ist", so die Rchterin. Hinsichtlich des zweiten Anklagepunkts - Imstichlassen eines Verletzten mit Todesfolge - betonte die Vorsitzende, dass davon auszugehen sei, dass der Angeklagte geschlafen und nicht erkannt habe, dass die junge Frau bereits keine Lebenszeichen mehr aufwies. "Da wir nicht mehr Fakten haben, mussten wir den Zweifelsgrundsatz anwenden", sagte die Richterin, die betonte, dass der Angeklagte sein Suchtproblem in den Griff bekommen müsse. Die Staatsanwaltschaft gab am Dienstag keine Erklärung ab. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Der Angeklagte soll in jener Nacht bei der Afterparty in seiner Wohnung den durch Drogen beeinträchtigten Zustand der 19-Jährigen ausgenutzt haben, um mit der jungen Frau den Beischlaf zu vollziehen. Als der damals 17-Jährige am nächsten Tag feststellte, dass die Frau keine Lebenszeichen mehr von sich gab, schaffte er sie aus seiner Wohnung und legte sie im Eingangsbereich des Stiegenhauses ab, ohne sich weiter um sie zu kümmern.
Mittlerweile dürfte feststehen, dass die junge Frau 30 bis 90 Minuten vor ihrem Tod noch Drogen konsumiert hatte - möglicherweise gemeinsam mit dem Angeklagten. Der genaue Todeszeitpunkt der 19-Jährigen steht nicht fest und lässt sich wohl auch nicht mehr klären.
Ein 32-jähriger Hausbewohner entdeckte die Frau im Stiegenhaus, als dieser kurz vor Mitternacht noch einmal mit seinem Hund ins Freie ging. Er habe die rücklings mit angewinkelten Beinen am Boden Liegende angesprochen, an der Schulter berührt und schließlich gerüttelt, schilderte der Mann am ersten Verhandlungstag. Er alarmierte die Rettung.
Der 32-Jährige führte bis zum Eintreffen der Rettungskräfte Wiederbelebungsmaßnahmen durch. Die 19-Jährige erlangte nicht mehr das Bewusstsein. Obwohl dann auch die Rettungskräfte an Ort und Stelle mit einem Defibrillator-Einsatz um ihr Leben kämpften, kam jede Hilfe zu spät. Der Angeklagte hatte beim Prozessauftakt Ende Juli den Missbrauch bestritten und von Erinnerungslücken gesprochen.
Zusammenfassung
- Die junge Frau war damals im Eingangsbereich einer Wohnanlage in Döbling tot aufgefunden worden.
- Zudem seien DNA-Spuren im Genitalbereich der Frau festgestellt worden.