Familienhaus angezündet: Teilbedingte Haft für Burgenländer
Er bekannte sich vor Gericht schuldig. Es sei eine "Verzweiflungstat" nach einem Streit mit seiner Ehefrau, mit der er in Scheidung lebe, gewesen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Der Burgenländer hat das Einfamilienhaus laut Anklage der Staatsanwaltschaft Anfang November mitten in der Nacht angezündet, indem er an sechs Stellen Holz in Kübeln mit einem Grillanzünder in Brand setzte.
Am Tag zuvor war es zu einer Auseinandersetzung zwischen dem Ehepaar gekommen, nach der die Frau die Koffer packte und mit den beiden Söhnen (acht und vier Jahre alt) das Haus verließ. Damals lief, wie heute, ein Scheidungsverfahren. Der Mann suchte nach eigenen Angaben gerade eine Wohnung, Frau und Kinder hätten im Haus wohnen bleiben sollen. Der 48-Jährige fuhr, nachdem er den Brand gelegt hatte, mit dem Auto weg. Er wurde einige Tage danach festgenommen.
"Kurzschlussreaktion"
Die Brandstiftung sei eine Kurzschlussreaktion gewesen, er habe nicht darüber nachgedacht, sagte der 48-Jährige vor Gericht. "Ich habe meinen Kindern alles genommen, das tut mir jetzt sehr leid." Am 7. November sei es zu einem Streit gekommen, die Frau habe das Sorgerecht für die Kinder haben wollen und anschließend die Koffer gepackt. Am Abend sei er schlafen gegangen, später aufgewacht und habe den folgenschweren Entschluss gefasst, das Haus anzuzünden. "Ich habe aber gewusst, es ist niemand im Haus", sagte der Mann. Das Ausmaß des Brandes sei ihm nicht bewusst gewesen.
"Racheakt"
Die Frau erzählte eine andere Version des Tages vor dem Brand. Der 48-Jährige habe sich schon am Nachmittag komisch verhalten und sei in jeden Raum gegangen. Als er am Dachboden war, wo sich später auch einer der Brandherde befand, habe sie ihn gefragt, ob er schon wieder etwas herum räume. "Er hat sich umgedreht, mich angelächelt und gesagt: Ja." Deshalb habe sie letztlich das Haus mit den Kindern verlassen. "Ich hab das Gefühl bekommen, wir müssen raus", sagte sie. Die Staatsanwaltschaft wertete die Brandstiftung unter anderem deshalb nicht als Verzweiflungstat, sondern als "Racheakt".
Das Schöffengericht sprach den Familienvater schuldig. Von den 30 Monaten muss er zehn unbedingt absitzen. Der Versicherung und der Frau muss er jeweils 10.000 Euro zahlen.
Zusammenfassung
- Ein 48-jähriger Familienvater ist am Montag am Landesgericht Eisenstadt zu einer teilbedingten Haftstrafe von 30 Monaten verurteilt worden, weil er im vergangenen November das Haus seiner Familie in Sieggraben in Brand gesteckt haben soll.
- Er bekannte sich vor Gericht schuldig. Es sei eine "Verzweiflungstat" nach einem Streit mit seiner Ehefrau, mit der er in Scheidung lebe, gewesen.
- Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
- Der Burgenländer hat das Einfamilienhaus laut Anklage der Staatsanwaltschaft Anfang November mitten in der Nacht angezündet, indem er an sechs Stellen Holz in Kübeln mit einem Grillanzünder in Brand setzte.