APA/GEORG KÖCHLER/ZOOM TIROL

Fall Leon: Anwalt des Vaters kritisiert Ermittlungen

Nach dem Tod des sechsjährigen Leon, verdächtigt die Staatsanwaltschaft den 38-jährigen Vater des "kaltblütigen Mordes". Sein Anwalt weist alle Vorwürfe vehement zurück: Es seien DNA-Spuren einer unbekannten männlichen Person am Tatort gefunden worden.

Am 28. August 2022 wurde der sechsjährige Leon tot in der Kitzbüheler Ache in St. Johann in Tirol gefunden. Sein 38-jähriger Vater lag bewusstlos an der Redford-Promenade. Er gab an, mit einer "Pink-Hugo"-Flasche von einem Unbekannten niedergeschlagen worden zu sein. Sein von Geburt an behinderter Sohn soll danach aus dem Kinderwagen geklettert und ins Wasser gefallen sein, erzählte der Vater der Polizei.

Staatsanwaltschaft: "Kaltblütiger Mord"

Im März wurde bekannt, dass der Vater selbst unter Mordverdacht steht – er wurde von der Staatsanwaltschaft in U-Haft genommen. Die Verletzungen an seinem Hinterkopf seien nur oberflächlich und würden für eine Selbstverletzung sprechen, so der Vorwurf. Die Sektflasche soll er bereits dabei gehabt haben, das würden Überwachungskameras an der Promenade zeigen.

Hubert Stanglechner, Anwalt des Vaters, hatte sich wegen der U-Haft des Vaters an den Obersten Gerichtshof gewandt – dieser lehnte die Beschwerde jedoch ab. Man gehe von einem "akribisch vorbereiteten und kaltblütigen Mord" aus.

Anwalt: DNA-Spuren von Unbekanntem

Am Tatort seien nur 23 Scherben der Sektflasche sichergestellt worden, viele seien verloren gegangen, kritisiert der Anwalt des Vaters in der "Bild". Bisher seien nur zwei Scherben untersucht worden – darauf sei die DNA einer unbekannten männlichen Person und keine vom Vater selbst nachgewiesen worden, so Stanglechner.

Erst nach seiner Kritik seien auch die anderen am Tatort sichergestellten Glassplitter unter die Lupe genommen worden, wirft der Anwalt den Ermittlern vor. Außerdem sei noch unklar, ob es sich bei der Sektflasche tatsächlich um die Tatwaffe handle.

Google-Suche soll Vater nicht belasten

Auch das Handy des Vaters, das in einem Mülleimer unweit des Tatorts gefunden wurde, könne ihn nicht belasten, so Stanglechner.

Die Polizei ging davon aus, dass der Vater das Handy bereits gegen 4 Uhr morgens weggeworfen habe, die Auswertung der Schrittzähler-App soll das ergeben haben. Laut Stanglechner konnte die Staatsanwaltschaft mit einem Sachverständigengutachten nachweisen, dass die App aus technischen Gründen keine Schritte verzeichnet habe. Dies werde mittlerweile auch von der Polizei eingeräumt.

Einen Monat vor der mutmaßlichen Tat soll sich der 38-Jährige im Internet über das Thema "ohnmächtig" informiert haben. Er soll gelernt haben, die Bewusstlosigkeit und den Raubüberfall vorzutäuschen, lautet der Vorwurf. Auch das weist sein Anwalt vehement zurück: Der Oberste Gerichtshof habe die Internet-Recherche dazu nicht näher bewertet. Sein Mandant soll dazu nicht befragt worden sein – die Google-Suche habe mit dem Tod des Jungen nichts zu tun.

ribbon Zusammenfassung
  • Nach dem Tod des sechsjährigen Leon, verdächtigt die Staatsanwaltschaft den 38-jährigen Vater des "kaltblütigen Mordes".
  • Sein Anwalt weist alle Vorwürfe vehement zurück: Es seien DNA-Spuren einer unbekannten männlichen Person am Tatort gefunden worden.