Fall "antons"
Missbrauchte 12-Jährige: Ex-Freund verurteilt
Der junge Mann wurde wegen schweren sexuellen Missbrauchs Minderjähriger, Nötigung und des Vergehens des Besitzes von Kindesmissbrauchsdarstellungen schuldig gesprochen. Die Haftstrafe von 15 Monaten wurde bedingt mit einer Probezeit von drei Jahren ausgesprochen. Von einem weiteren Anklagepunkt wurde er freigesprochen.
Wie PULS 24 berichtete, warf die Staatsanwaltschaft dem mittlerweile 18-Jährigen vor, im Alter von 16 bzw. 17 Jahren mit einer damals 12- bzw. 13-Jährigen Geschlechtsverkehr gehabt zu haben. Davon soll der Angeklagte Videos angefertigt haben.
Nach der Trennung der beiden soll er mit der Weitergabe dieser Aufnahmen gedroht haben, um einen Ring, den er dem Mädchen geschenkt hatte, zurückzubekommen.
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Das Mädchen, in Boulevardmedien auch "Anna" oder "Anna-Sophia" genannt, belastet derzeit mehrere junge Männer, sie missbraucht zu haben. Die Verdächtigen sollen aus dem Umkreis einer Jugendgruppe namens "antons", benannt nach dem Antonsplatz in Wien-Favoriten, stammen.
"Er hat sie manipuliert“
Die Mutter des Opfers im Interview.
Dort lernte das Mädchen den jungen Mann im Sommer 2023 auch kennen. Man habe dann "Snapchat" ausgetauscht und sich verliebt, sagte zumindest der Angeklagte vor Gericht.
Dass das Mädchen erst 13 war, habe er nicht gewusst. Sie hätte eben älter ausgesehen und habe ihm gesagt, dass sie schon 14 war, sagte der Angeklagte. Später habe er ein Foto ihres Schülerausweises gefunden – dadurch habe er erst das wirkliche Alter des Mädchens herausgefunden. Vor den Eltern des Mädchens hätte sich der Angeklagte jünger gemacht.
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Er habe aber ohnehin gedacht, dass er nicht gegen das Gesetz verstoße. Er habe gedacht, dass der Altersunterschied nicht über 3 Jahren liegen dürfe. Diesbezüglich sei er auch von Sozialarbeitern falsch beraten worden, gab der Angeklagte an.
Die Richterin klärte auch diese im Gerichtssaal auf: Grundsätzlich ist Sex unter 14 Jahren nicht erlaubt. Eine gesetzliche Ausnahme gebe es: Bei 13-Jährigen dürfe der Partner / die Partnerin nicht mehr als 3 Jahre älter sein – in Monaten, nicht in Lebensjahren gerechnet. Der Angeklagte ist aber 3 Jahre und 9 Monate älter als das mutmaßliche Opfer.
"Wuascht, was er denkt"
Laut Staatsanwältin sei es "wuascht, was er denkt", es gehe nur um das objektive Alter. Sie forderte aufgrund des jungen Alters des Angeklagten und wegen der Beziehung zwischen Täter und Opfer aber, bei der Strafe "die Kirche im Dorf" zu lassen.
Bezüglich des Rings - und damit der mutmaßlichen Nötigung - zeigte sich der Angeklagte, ein Afghane mit Konventionspass, der in einem betreuten Wohnhaus wohnte, geständig.
Der Angeklagte bezieht kein Geld vom Staat und hat keine Arbeit. Er habe nur "6 K" Angespartes und einen Onlineversandhandel, über welchen er "Vintageklamotten – aus den 90ern oder so" verkauft. Hundert Euro will er damit schon verdient haben. Den Ring habe er damals von seinem "letzten Geld gekauft", verteidigte er sich. Nach der Trennung habe sie ihn nicht mehr verdient, befand er.
"exposed"-Gruppe
Bezüglich der Videos wurde er teilweise freigesprochen: Der Angeklagte meinte, seine Ex-Freundin sei damit einverstanden gewesen, dass er die Aufnahmen vom Geschlechtsverkehr mache. Nach der Trennung im Februar 2024 habe er sie wieder gelöscht. Auch ein Datenforensiker konnte keine mehr finden.
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Dass der Forensiker herausfand, dass der Angeklagte Videos auf TikTok einer sogenannten "exposed"-Gruppe angeboten habe, reichte vor Gericht nicht aus. Solche Gruppen in den sozialen Medien dienen offenbar dazu, andere Menschen unter anderem mit Nacktdarstellungen bloßzustellen.
Er habe die Videos, die das Opfer zeigen, aber zu diesem Zeitpunkt schon gelöscht gehabt, beteuerte der Angeklagte. Er habe das der Gruppe nur geschrieben, weil er wütend gewesen sei. Auch andere Darstellungen dürften versehentlich auf seinem Handy gelandet sein.
Verurteilt wurde er wegen anderen Aufnahmen: Denn der Angeklagte hatte auch ein Foto von dem Mädchen am Handy, worauf dieses beim Sex mit einem anderen Burschen zu sehen war.
Weitere Ermittlungen
Das Foto, das der Angeklagte ungefragt zugeschickt bekam, gab auch schon einen Ausblick auf weitere mögliche Verhandlungen in dem Fall: Das Foto spiele laut dem Datenforensiker auch im Akt rund um die "antons" eine Rolle. Der Angeklagte habe sich in Chats auch über "Gangbang" und Videos davon unterhalten. Gegen 10 Personen laufen in diesem Fall noch Ermittlungen.
Opferanwalt Sascha Flatz forderte 2.000 Euro Schmerzensgeld für die Familie, der Angeklagte zeigte sich bereit, 100 Euro zu zahlen. 800 wurden der Opferseite schließlich zugesichert. Zudem wurde Bewährungshilfe angeordnet und der mittlerweile 18-Jährige muss das sexual- und sozialpädagogische Programm "sicher.net § 207a" beim Verein Neustart besuchen.
Der Angeklagte entschuldigte sich am Ende. Jeder habe ihm gesagt, dass das, was er gemacht hat, in Ordnung sei. Das schützte ihn jedoch vor Strafe nicht. Die Staatsanwältin gab keine Erklärung ab - das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Hilfe bei sexueller Gewalt
Sind Sie Opfer von sexueller Gewalt oder kennen Sie jemanden, der es ist? Hier gibt es Hilfe:
- Frauenhelpline gegen Gewalt: 0800 222 555
- Notrufnummer für Gehörlose und Hörbehinderte: 0800 133 133
- Rat auf Draht - Beratung für Kinder und Jugendliche: 147 sowie Online-Beratung
- Kindernotruf: 0800 567 567
- Online-Beratungsstelle für Frauen und Mädchen bei sexueller und anderer Gewalt: HelpCh@t
- Frauen- und Mädchen-Beratungsstellen in den Bundesländern: Beratung und Unterstützung bei sexualisierter Gewalt
- Kinder und Jugendanwaltschaften in Österreich: www.kija.at
Zusammenfassung
- Am Montag ist am Landesgericht der Ex-Freund jenes Mädchens verurteilt worden, das in Wien-Favoriten von mehreren Jugendlichen missbraucht worden sein soll.
- Der junge Mann zeigte sich "teilweise geständig" und wurde nicht rechtskräftig zu einer bedingten Haftstrafe von 15 Monate verurteilt.
- Es ist die erste Verurteilung im Fall "antons".