Nach Synagogen-Angriff: Anzeige gegen Mahnwache-Organisator
Gegen den Organisator einer Mahnwache vor der Grazer Synagoge (knapp nach den Sachbeschädigungen am Haus bzw. dem Angriff auf den Präsidenten der Kultusgemeinde, Anm.) gibt es eine Anzeige wegen Verstoßes gegen das Versammlungsgesetz. In sozialen Medien gingen deshalb am Dienstag die Wogen hoch. Die Polizei wiegelte indes ab, man sei zu einer Anzeige verpflichtet gewesen, hieß es.
Bei dem Organisator handelt es sich um den grünen Bezirksvorsteher in Gries, Tristan Ammerer. Dieser hatte kurz nach dem Angriff eines Syrers mit einem Knüppel auf den Präsidenten der Israelischen Kultusgemeinde der Steiermark, Elie Rosen, eine Mahnwache zum Schutz der Synagoge organisiert, die sich am Grieskai am rechten Murufer befindet. In einem Tweet sprach Ammerer von einer "spannenden Prioritätensetzung angesichts der heftigsten Angriffe auf die Synagoge seit 45".
Laut der Wochenzeitung "Der Grazer" hat sich die Kultursprecherin der Grünen, Eva Blimlinger, "fassungslos" gezeigt: "Es ist wirklich unfassbar, dass zivilgesellschaftliches Engagement, dort wo es an staatlicher Unterstützung fehlt, dann noch eine Anzeige zur Folge hat. In der Anzeige ist dann zu lesen, dass der 'Gehsteig zu verkehrsfremden Zwecken verwendet und dies nicht bei der Behörde angezeigt wurde'. Wer in Österreich jüdische Einrichtungen schützt, wird nicht etwa belobigt und bedankt, nein er wird polizeilich verfolgt", so Blimlinger.
In einer Stellungnahme der steirischen Landespolizeidirektion hieß es am Dienstag, "die spontane Versammlung (Mahnwache) mehrerer Personen war als Versammlung bei der Behörde nicht angemeldet. Aufgrund dessen war die Polizei gesetzlich dazu verpflichtet, eine Anzeige zu erstatten. Andernfalls hätte gegen die Beamten der Vorwurf des Amtsmissbrauches erhoben werden können."
Die Anzeige werde in weiterer Folge von der Verwaltungsbehörde geprüft, hieß es seitens der Polizei. Aufgrund der Sensibilität könne "nach einer derartigen Anzeige auch mit einer Abmahnung das Auslangen gefunden werden". Diesbezüglich bleibe aber die Entscheidung der zuständigen Verwaltungsbehörde abzuwarten.
"Zu den Vorwürfen, dass die Anzeigeerstattung von einer Dienststelle erfolgt, wo gegen Beamte bereits gerichtliche Verfahren wegen Wiederbetätigung geführt werden, muss wiederholt klargestellt werden, dass die betreffenden Beschuldigten nicht von dieser Dienststelle stammen", so ein Polizeisprecher.
Zusammenfassung
- Gegen den Organisator einer Mahnwache vor der Grazer Synagoge gibt es eine Anzeige wegen Verstoßes gegen das Versammlungsgesetz.
- In sozialen Medien gingen deshalb am Dienstag die Wogen hoch.
- Die Polizei wiegelte indes ab, man sei zu einer Anzeige verpflichtet gewesen, hieß es.
- Die Anzeige werde in weiterer Folge von der Verwaltungsbehörde geprüft, hieß es seitens der Polizei.