Essfertiger Obstsalat stößt Konsumentenschützern auf

"Ungustiös" lautet das Urteil des Vereins für Konsumenteninformation (VKI) nach einem Test von essfertigen Obstsalaten aus Kühlvitrinen heimischer Supermärkte: Sieben von acht Produkten fielen wegen erhöhter Keimbelastung durch, ist im Magazin "Konsument" nachzulesen: "Neben Schimmelpilzen fanden wir in manchen Proben auch beträchtliche Konzentrationen an Darmbakterien."

"Ungustiös" lautet das Urteil des Vereins für Konsumenteninformation (VKI) nach einem Test von essfertigen Obstsalaten aus Kühlvitrinen heimischer Supermärkte: Sieben von acht Produkten fielen wegen erhöhter Keimbelastung durch, ist im Magazin "Konsument" nachzulesen: "Neben Schimmelpilzen fanden wir in manchen Proben auch beträchtliche Konzentrationen an Darmbakterien."

Genusstauglich waren die Salate dennoch: Trotz "der doch beachtlichen Keimzahlen" stellten die Verkoster keine sensorischen Auffälligkeiten fest - kein Produkt schmeckte verdorben. "Wir sind allerdings der Meinung, dass der Verzehr eines Obstsalates, in dem erhöhte Keimzahlen festgestellt werden, nicht zumutbar ist. Dies gilt auch, wenn die Produkte sensorisch unauffällig sind", hielten die Tester fest.

Schließlich sei im Österreichischen Lebensmittelbuch festgehalten: "Auch eine ekelerregende Beschaffenheit eines Lebensmittels, die nicht so krass ist, dass sie seine Beurteilung als 'gesundheitsschädlich' rechtfertigen würde, kann die Beanstandung 'für den menschlichen Verzehr ungeeignet' ergeben, und zwar dann, wenn der Verbraucher bei Kenntnis der in Betracht kommenden ekelerregenden Beschaffenheit vom Genuss solcher Lebensmittel Abstand nehmen würde." Für die mikrobiologische Bewertung von verzehrfertigen Obstsalaten gibt es übrigens in Österreich keine Vorgaben. Im Test wurden die Richt- und Warnwerte der Deutschen Gesellschaft für Hygiene und Mikrobiologie herangezogen.

Das einzige nicht beanstandete Produkt war eine Wassermelone auf Tasse. Alle untersuchten Obstsalate wurden mit Ware aus konventionellem Anbau zubereitet. Anders als bei unverarbeitetem Obst ist die Herkunftsangabe in verarbeiteten Produkten freiwillig, es fand sich auch auf keinem ein Hinweis. Die erlaubten Grenzen für Pestizidrückstände wurden nicht überschritten.

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  • Das einzige nicht beanstandete Produkt war eine Wassermelone auf Tasse.