Erstochener Amtsleiter: Asylantrag erstinstanzlich abgelehnt
Soner Ö. habe dagegen beim Bundesverwaltungsgericht Beschwerde eingelegt. Der 1985 in Vorarlberg geborene Türke wurde im Jänner 2020 wegen Mordes am Leiter der Sozialabteilung der Bezirkshauptmannschaft Dornbirn nicht rechtskräftig verurteilt. Er war 2008 nach einem Aufenthaltsverbot abgeschoben worden und hatte im Jänner 2019 in Österreich um Asyl angesucht, die Bluttat gegen den BH-Mitarbeiter beging Ö. im Februar 2019. Der erstinstanzliche Mord-Schuldspruch liegt laut dem Zeitungsbericht derzeit vor dem Obersten Gerichtshof (OGH). Der Verfassungsgerichtshof habe unterdessen eine Beschwerde gegen die Geschworenengerichtsbarkeit abgelehnt, so Ö.s Anwälte, eine Folgebeschwerde sei eingereicht worden.
Zusammenfassung
- Soner Ö. habe dagegen beim Bundesverwaltungsgericht Beschwerde eingelegt.
- Der 1985 in Vorarlberg geborene Türke wurde im Jänner 2020 wegen Mordes am Leiter der Sozialabteilung der Bezirkshauptmannschaft Dornbirn nicht rechtskräftig verurteilt.
- Er war 2008 nach einem Aufenthaltsverbot abgeschoben worden und hatte im Jänner 2019 in Österreich um Asyl angesucht, die Bluttat gegen den BH-Mitarbeiter beging Ö. im Februar 2019.