APA/APA/CHRISTOPHER ECKL/CHRISTOPHER ECKL

Erneuter Vorhabensbericht in Hundebox-Fall übermittelt

Im Fall um einen nunmehr 14-Jährigen, der von seiner Mutter in eine Hundebox gesperrt und gequält worden sein soll, hat die Staatsanwaltschaft Krems erneut einen Vorhabensbericht erstattet. Konkret geht es um die Amtsmissbrauchs-Ermittlungen gegen zwei Mitarbeiter der Bezirkshauptmannschaft Waidhofen a. d. Thaya. Der Bericht sei an die Oberstaatsanwaltschaft Wien übermittelt worden, sagte Behördensprecher Franz Hütter am Mittwoch auf Anfrage. Zum Inhalt gab es keine Auskunft.

Bei den Beschuldigten handelt es sich um die zwei mit dem Fall betrauten Sozialarbeiter - einen Mann und eine Frau. Bereits im Vorjahr war in der Causa ein Vorhabensbericht erstattet worden. Dieser ging via Oberstaatsanwaltschaft und Justizministerium wieder nach Krems retour, auch damals gab es keine Auskunft zum Inhalt.

Die beiden Beschuldigten wurden Ende Februar 2024 im Rahmen des Geschworenenprozesses am Landesgericht Krems als Zeugen befragt. Nach zwei Gefährdungsmeldungen hatte es seitens der Kinder- und Jugendhilfe am 28. Oktober und am 18. November 2022 (vier Tage, bevor der Bub ins Koma fiel) jeweils unangekündigte Hausbesuche bei Mutter und Sohn gegeben. Zunächst waren beide Sozialarbeiter an Ort und Stelle gewesen, beim zweiten Termin erschien der federführende Mitarbeiter der Bezirkshauptmannschaft Waidhofen a. d. Thaya den Aussagen zufolge allein. Geortet wurden von ihm zwar Auffälligkeiten, es wurde aber keine Veranlassung für eine sogenannte Gefahr-im-Verzug-Maßnahme gesehen.

Neben der strafrechtlichen beschäftigt der Fall auch die zivilgerichtliche Ebene. Opferanwalt Timo Ruisinger hatte im November des Vorjahres beim Landesgericht Krems eine Klage gegen das Land Niederösterreich eingebracht. Der Gesamtstreitwert beträgt 180.000 Euro, zu 150.000 Euro Schmerzengeld kommen 30.000 Euro an Feststellungsinteresse für die zukünftigen Schäden. Die erhobenen Vorwürfe wurden seitens des Landes in einer Klagebeantwortung zurückgewiesen. Eine prozessuale Klärung dürfte die Folge sein.

Die ursprüngliche Causa selbst sorgte über die Landesgrenzen hinweg für Aufsehen. Die nun 34-jährige Mutter soll ihren Sohn geschlagen, gefesselt, geknebelt und ihn wiederholt über Stunden in eine Hundebox eingesperrt haben. Am 22. November 2022 hatte sich das Kind in akut lebensbedrohlichem Zustand befunden. Der damals Zwölfjährige überlebte wegen des Einschreitens einer Sozialarbeiterin, die der Familie aufgrund einer Beratung bekannt war. Als Komplizin der Kindsmutter soll eine damalige Freundin der Waldviertlerin fungiert haben.

Die 34-Jährige hatte in dem Geschworenenprozess Ende Februar 2024 wegen versuchten Mordes, Quälens oder Vernachlässigens unmündiger, jüngerer oder wehrloser Personen sowie wegen Freiheitsentziehung 20 Jahre Haft erhalten. Ihre ehemalige Freundin fasste wegen fortgesetzter Gewaltausübung als Beitrags- oder Bestimmungstäterin 14 Jahre aus. In beiden Fällen wurde zudem die Unterbringung in einem forensisch-therapeutischen Zentrum ausgesprochen. Die Urteile sind mittlerweile rechtskräftig.

Zusammenfassung
  • Neben den strafrechtlichen Ermittlungen läuft ein zivilrechtlicher Prozess gegen das Land Niederösterreich mit einem Streitwert von 180.000 Euro. Die Vorwürfe wurden vom Land zurückgewiesen.
  • Die Mutter des Jungen wurde zu 20 Jahren Haft verurteilt, während ihre Komplizin 14 Jahre erhielt. Beide Urteile sind rechtskräftig und beinhalten die Unterbringung in einem forensisch-therapeutischen Zentrum.