Ermittlungen gegen Kärntner Ex-Polizisten zum Verbotsgesetz
Zuerst hatte der Mann schon das Gemeindeamt in seinem Heimatort mit Reichsbürger-Schreiben überhäuft, das deshalb auch Anzeige erstattete. Die Ermittlungen dazu wurden aber bereits teilweise eingestellt. Danach schickte der Ex-Polizist auch Briefe an seinen ehemaligen Arbeitgeber - die Landespolizeidirektion selbst. Der Inhalt entspricht jenen Schreiben, die in Reichsbürgerkreisen üblich sind: Darin wird der Staat verleumdet und Behörden als Firmen bezeichnet.
"Der Inhalt an sich war nicht strafbar", erklärte Nemetz dazu, die Schreiben haben also offensichtlich keine Drohungen oder Nötigungsversuche enthalten. Wegen der "hohen Frequenz" der Briefe rückten aber dennoch Polizisten zu dem ehemaligen Kollegen aus, um mit ihm ein "präventives Rechtsaufklärungsgespräch" zu führen. Kein Einzelfall für einen ehemaligen Beamten, wie Nemetz versicherte: "Das machen wir in solchen Fällen immer."
Das Gespräch brachte den Ex-Beamten aber nicht zur Räson, sondern hatte eher den gegenteiligen Effekt. Laut "Salzburger Nachrichten" verglich er im Lauf des Gesprächs Maßnahmen während der Corona-Pandemie mit dem Holocaust. Außerdem hatte er seine registrierte Waffe nicht ordnungsgemäß verwahrt.
Wird der Mann tatsächlich nach dem Verbotsgesetz angeklagt und verurteilt, so droht ihm sogar der Verlust seiner Beamtenpension. Denn das Verbotsgesetz sieht im Fall einer Verurteilung von Beamten, die ja nicht in Pension, sondern nur in den Ruhestand gehen, einen automatischen Amtsverlust vor.
Zusammenfassung
- In Kärnten wird gegen einen ehemaligen Polizisten ermittelt, der den Holocaust verharmlost haben soll, nachdem er Schreiben aus der Staatsverweigerer-Szene an Behörden verschickt hatte.
- Während eines präventiven Gesprächs mit der Polizei verglich der Ex-Polizist Maßnahmen während der Corona-Pandemie mit dem Holocaust und verwahrte seine registrierte Waffe nicht ordnungsgemäß.
- Bei einer Verurteilung nach dem Verbotsgesetz droht dem Ex-Polizisten der Verlust seiner Beamtenpension, da dies einen automatischen Amtsverlust bei Beamten im Ruhestand vorsieht.