APA/MICHAEL GRUBER

Fall Leonie: Dritter Verdächtiger wegen sexueller Nötigung verurteilt

Nach dem mutmaßlichen Mord an einem 13-jährigen Mädchen in Wien ist ein weiterer, mehrmals u.a. wegen eines Sexualdelikts, vorbestrafter Verdächtiger festgenommen worden. Nach einem Vierten wird gefahndet.

Am Mittwoch wurde ein dritter Tatverdächtiger im Zusammenhang mit dem gewaltsamen Tod des 13 Jahre alten Mädchens am Wochenende in Wien-Donaustadt festgenommen. Nach einem vierten möglichen Mittäter wird noch gefahndet.

Der 23-Jährige dritte  Tatverdächtige, der am Mittwochabend gegen 22 Uhr in der U-Bahnstation Michelbeuern von Beamten des Landeskriminalamtes gemeinsam mit Polizisten der Einsatzgruppe zur Bekämpfung der Straßenkriminalität (EGS) festgenommen wurde, ist laut eines Berichts des "Kurier" im Herbst 2015 als Flüchtling nach Österreich gekommen. Nach knapp drei Jahren sei sein Asylantrag vom Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (BFA) abgelehnt worden. Er soll dagegen Beschwerde eingelegt haben, tauchte bei seiner Verhandlung im September 2019 aber nicht auf. 

Haftstrafe wegen Sexualdelikts

Der gebürtige Afghane wurde laut gesicherten APA-Informationen bisher insgesamt fünf Mal polizeilich angezeigt und Mitte Mai 2020 wegen geschlechtlicher Nötigung, Körperverletzung und versuchter schwerer Nötigung verurteilt. Dafür fasste er zwei Jahre, davon sechs Monate unbedingt aus, kam jedoch nach der Verhandlung auf freien Fuß, da ihm die U-Haft auf den unbedingten Strafteil angerechnet wurde. Bewährungshilfe wurde angeordnet. Abgeschoben wurde der Mann nicht, obwohl seit Februar 2018 gegen ihn ein endgültig negativer Asylbescheid vorlag, die Abschiebung für zulässig erklärt und eine Frist für eine freiwillige Ausreise gesetzt worden war.

Dagegen legte der Afghane im März 2018 Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht ein. Zur im September 2019 anberaumten Verhandlung tauchte er jedoch nicht auf. Da der 23-Jährige für das Bundesverwaltungsgericht nicht greifbar war - bis 14. Mai 2020 saß er dann im Gefängnis, danach war er trotz eines ihm beigegebenen Bewährungshelfers offenbar nicht mehr zu finden, - wurde das Verfahren eingestellt, was einem De-facto-Abschiebeschutz gleichkam. Das erscheint insofern beachtlich, da der Mann seit September 2020 an mehreren Adressen im Bundesgebiet gemeldet gewesen sein soll.

Der 23-Jährige soll in der Tatnacht mit in der Wohnung eines bereits inhaftierten 18-jährigen Afghanen aufgehalten haben, als der 13-Jährigen dort Drogen verabreicht und sie anschließend missbraucht worden sein soll. Ob auch er sich an dem Opfer vergangen hat, ist noch nicht geklärt, eine DNA-Analyse soll darüber Aufschluss geben. 

Weitere Verdächtige nicht ausgeschlossen

Wie die "Kronen Zeitung" online berichtete, sollen die Ermittler davon ausgehen, dass das Mädchen von einer Gruppe junger Männer missbraucht wurde. Eine offizielle Bestätigung dafür gab es seitens der Polizei nicht. "Die Ermittlungen laufen auf Hochtouren. Weitere Tatverdächtige können nicht ausgeschlossen werden", sagte Dittrich. 

Fahndung nach viertem Verdächtigen

Gesicherten Informationen der APA zufolge wird seit Dienstag nach einem 22-jährigen, mehrfach vorbestraften gebürtigen Afghanen mit Europäischem Haftbefehl gesucht. Der offenbar dringend der Mitbeteiligung verdächtige vierte, auf der Flucht befindliche 22-Jährige wurde bereits drei Mal gerichtlich verurteilt, zuletzt im Februar 2020 wegen Suchtgifthandels zu neun Monaten Haft. Später stand er in einer weiteren Verhandlung gemeinsam mit dem 18-Jährigen wegen räuberischen Diebstahls vor Gericht, wurde dabei jedoch freigesprochen. Der 18-Jährige fasste dagegen zehn Monate unbedingt aus.

Edtstadler will Dienstaufsicht einschalten

Kanzleramtsministerin Karoline Edtstadler (ÖVP) hat nach einem Runden Tisch von Justizministerin Alma Zadic (Grüne) die Einschaltung des Dienstaufsicht gefordert. Wäre schneller gehandelt worden, wäre einer der Verdächtigen wahrscheinlich zum Zeitpunkt der Tat schon abgeschoben gewesen, meinte die Ressortchefin bei einer Pressekonferenz.

Der Ministerin missfällt etwa, dass man subsidiär Schutzberechtigten auch nach Kapitalverbrechen die Möglichkeit zu Berufungen gegen die Abschiebung einräumt. Insgesamt warb sie dafür, den Rechtsrahmen auszuschöpfen. Gleichzeitig machte Edtstadler aber auch klar, dass man sich innerhalb der europäischen Gesetze, also innerhalb der Spruchpraxis des EGMR (Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte) bewegen werde. Gefordert sieht die Europaministerin aber auch die europäische Politik mit rascheren Abschiebungen, weiteren Rücknahmeabkommen und einem effektiveren Außengrenzenschutz. 

Seit Montag befinden sich in dieser Sache ein 18 sowie ein 16 Jahre alter Afghane in Haft, die mittlerweile in die Justizanstalt Josefstadt überstellt wurden. Der 18-Jährige war in der Gemeindewohnung gemeldet, in der die Übergriffe auf die 13-Jährige stattgefunden haben sollen.

Verdächtiger bestreitet Vorwürfe

Die 13-Jährige war Samstagfrüh an einem Baum gelehnt vor der Wohnung des 18-Jährigen Tatverdächtigen in der Donaustadt gefunden worden. Reanimationsversuche blieben erfolglos. Bei der Obduktion kam heraus, dass sie erstickt worden war. Am Montagabend wurden der 18-Jährige und ein 16-jähriger Landsmann festgenommen. Die Polizei kam durch Zeugenaussagen auf die Spur der Männer. Der Ältere wurde bereits dreimal gerichtlich verurteilt. Er bestritt in seiner Einvernahme, etwas mit der Tötung des Mädchens zu tun zu haben. Der Jüngere wiederum schwieg bisher.

Der 18-Jährige lebt seit Sommer 2015 in Wien. Er wurde von der Wiener Kinder- und Jugendhilfe in unterschiedlichen Einrichtungen betreut. Zuletzt wohnte er in der Gemeindebauwohnung in der Erzherzog-Karl-Straße. Der 16-Jährige war erst im April im Rahmen einer Familienzusammenführung nach Österreich gekommen und ist unbescholten.

Beide Afghanen waren am Mittwoch in die Justizanstalt überstellt worden. Ab diesem Zeitpunkt hat die Anklagebehörde 48 Stunden Zeit, um U-Haft-Anträge beim Landesgericht einzubringen. Die Staatsanwaltschaft hat auch bereits die Einholung mehrerer Fachgutachten - darunter ein Obduktionsgutachten zur Abklärung der genauen Todesursache sowie ein toxikologisches und ein molekular-genetisches Gutachten - in Auftrag gegeben.

ribbon Zusammenfassung
  • Am Mittwoch wurde ein dritter Tatverdächtiger im Zusammenhang mit dem gewaltsamen Tod des 13 Jahre alten Mädchens am Wochenende in Wien-Donaustadt festgenommen. Nach einem vierten möglichen Mittäter wird noch gefahndet.
  • Der 23-Jährige dritte Tatverdächtige wurde bisher insgesamt fünf Mal polizeilich angezeigt und Mitte Mai 2020 wegen geschlechtlicher Nötigung, Körperverletzung und versuchter schwerer Nötigung verurteilt.
  • Dafür fasste er zwei Jahre, davon sechs Monate unbedingt aus, kam jedoch nach der Verhandlung auf freien Fuß, da ihm die U-Haft auf den unbedingten Strafteil angerechnet wurde. Abgeschoben wurde der Mann nicht.
  • Da der 23-Jährige für das Gericht nicht greifbar war - bis 14. Mai 2020 saß er dann im Gefängnis, danach war er offenbar nicht mehr zu finden, - wurde das Verfahren eingestellt, De-facto-Abschiebeschutz gleichkam.
  • Nach einem vierten möglichen Mittäter wird noch gefahndet.
  • "Die Ermittlungen laufen auf Hochtouren. Weitere Tatverdächtige können nicht ausgeschlossen werden", sagte Polizeisprecher Dittrich.