Dreifach-Bluttat: Täter "meist nur wenige Jahre" im Maßnahmenvollzug

Im Februar tötete er drei Sexarbeiterinnen mit einem Messer, nun steht ein 27-Jähriger vor Gericht. Aufgrund einer paranoiden Schizophrenie gilt er als nicht zurechnungsfähig, laut seinem Anwalt könnte er Jahrzehnte in einer Maßnahmenunterbringung bleiben. Gerichtspsychiaterin Sigrund Roßmanith kennt jedoch "keinen einzigen" solchen Fall.

Im PULS 24 Interview erklärte der Verteidiger des Angeklagten, Phillipp Springer, seinen Mandanten treffe aufgrund seiner Schizophrenie "kein moralischer Schuldvorwurf".

Ob ihm grundsätzlich bewusst sei, was er im Februar getan hat, sei "von Tag zu Tag unterschiedlich". Durch Medikamente sei er mittlerweile in einem "Zustand auf dem Weg zur Heilung".

Springer erwartet dennoch eine Unterbringung in einem forensisch-therapeutischen Zentrum. Diese werde auf unbestimmte Zeit beschlossen, nach einer Heilung folge die Entlassung. "In der Realität ist das so, dass das, wenn überhaupt, erst nach vielen Jahrzehnten der Fall ist."

Gerichtspsychiaterin: "Meistens nur wenige Jahre"

Eine "Fehlinformation", der Gerichtspsychiaterin Sigrun Roßmanith scharf widerspricht. "Es bleibt niemand jahrzehntelang in einer Maßnahmenunterbringung", wenn er als unzurechnungsfähig dort untergebracht ist. "Das dauert meistens nur wenige Jahre. Und vor der Entlassung muss natürlich neuerlich ein Gutachten eingeholt werden." Sie kenne "keinen einzigen Fall, wo das jahrzehntelang gedauert hat", so Roßmanith.

Die Behandlung von paranoider Schizophrenie mit Medikamenten laufe sehr gut, in den meisten Fällen würden die Symptome auch zurückgehen. Früher sei die paranoide Schizophrenie ein "Schreckgespenst" gewesen – der "Krebs der Seele". Heute sei sie gut behandelbar.

Das einzig schwierige sei, dass die Menschen selbst keine Krankheitseinsicht haben. Auch der angeklagte 27-Jährige glaubt nach wie vor, "verhext" zu sein.

ribbon Zusammenfassung
  • Im Februar tötete er drei Sexarbeiterinnen mit einem Messer, nun steht ein 27-Jähriger vor Gericht.
  • Aufgrund einer paranoide Schizophrenie gilt er als nicht zurechnungsfähig, laut seinem Anwalt könnte er Jahrzehnte in einer Maßnahmenunterbringung bleiben.
  • Gerichtspsychiaterin Sigrund Roßmanith kennt allerdings "keinen einzigen" solchen Fall.