Mordermittlungen um tot aufgefundene Wienerin eingestellt
Wie Nina Bussek, die Sprecherin der Staatsanwaltschaft Wien, auf APA-Anfrage erklärte, wurden die Mordermittlungen gegen den 53-Jährigen Ende des Vorjahrs gemäß §190 Ziffer 2 StPO eingestellt. Auch der Verdacht der schweren Körperverletzung hätte sich im Zuge des Ermittlungsverfahrens nicht bestätigt, meinte Bussek. Dem Mann konnte nicht nachgewiesen werden, dass er mit dem stumpfen Schädel-Hirn-Trauma überhaupt etwas zu tun hatte, das ursächlich für das Ableben der Frau war. "Sie dürfte an den Folgen eines Sturzes gestorben sein. Jedenfalls ließen sich die Angaben des Mannes nicht widerlegen, weshalb hinsichtlich eines Tötungsdelikts kein tatsächlicher Grund zur weiteren Verfolgung des Beschuldigten bestanden hat", sagte Bussek.
Die Staatsanwaltschaft brachte gegen den Mann allerdings am Bezirksgericht (BG) Hernals einen Strafantrag wegen Imstichlassens einer Verletzten ein. Der 53-Jährige hatte seinen eigenen Angaben zufolge am 4. April 2023 seine Partnerin regungslos am Boden aufgefunden und statt gleich die Rettung zu rufen, seiner Mutter eine Nachricht geschrieben, dass sich seine Lebensgefährtin nicht mehr bewege. Die Mutter des 53-Jährigen alarmierte die Polizei. Beamte des Stadtpolizeikommandos Ottakring fuhren darauf in den Abendstunden zur Wohnung der Frau, wo ihnen der 53-Jährige die Tür öffnete. Die Einsatzkräfte versuchten die leblose Frau zu reanimieren und verständigten die Wiener Berufsrettung. Ein Arzt konnte nur mehr den Tod der 57-Jährigen feststellen.
Die Verhandlung gegen den 53-Jährigen war am BG Hernals bereits terminisiert. "Er ist zum ersten Termin nicht erschienen", teilte Gerichtssprecherin Judith Vondrak Dienstagmittag auf APA-Anfrage mit. Es sei ein Ersatztermin festgelegt worden. Dann habe sich allerdings herausgestellt, dass der Mann zwischenzeitlich verstorben ist. "Das Verfahren wurde daher wegen Todes des Beschuldigten eingestellt", sagte Vondrak.
Das Paar dürfte ein Alkoholproblem gehabt haben, was das befremdliche Verhalten des Mannes bei Auffinden seiner reglos daliegenden Partnerin erklären könnte. Bei der Obduktion wurde festgestellt, dass die Frau vor ihrem Ableben Alkohol konsumiert hatte und womöglich aufgrund dessen zu Sturz gekommen war. Der 53-Jährige war wiederum nicht vernehmungsfähig, als die Polizisten in der Wohnung die Tote fanden. Ein in der Wohnung durchgeführter Alkovortest ergab, dass der Mann stark betrunken war. Er konnte erst am drauf folgenden Tag zu den Abläufen in der Wohnung befragt werden. Dabei hatte er betont, er sei seiner Freundin gegenüber nicht gewalttätig geworden.
Zusammenfassung
- Beamte des Stadtpolizeikommandos Ottakring fuhren darauf in den Abendstunden zur Wohnung der Frau, wo ihnen der 53-Jährige die Tür öffnete.
- Die Verhandlung gegen den 53-Jährigen war am BG Hernals bereits terminisiert.
- Der 53-Jährige war wiederum nicht vernehmungsfähig, als die Polizisten in der Wohnung die Tote fanden.
- Ein in der Wohnung durchgeführter Alkovortest ergab, dass der Mann stark betrunken war.