"Du Hurensohn", dann stach Taxler zu - Haft
Der Schuldspruch wegen absichtlicher schwerer Körperverletzung ist nicht rechtskräftig. Der 47-Jährige meldete dagegen Rechtsmittel an.
Der Vorfall geschah am 23. Jänner. Ein 37 Jahre alter Familienvater ging mit seinem Hund und seiner Tochter spazieren, als das Tier zwischen geparkten Autos sein Geschäft erledigte.
Der in seinem Dienstfahrzeug sitzende Taxler glaubte zu sehen, dass der Hund dabei die Stoßstange seines Wagens als Ziel auserkoren hatte.
"Und ich hab schon 'Klack' gehört"
Zunächst rief er dem Mann "Du Hurensohn" zu, woraufhin der Hundebesitzer zurückstänkerte. "Da ist er gleich aus dem Auto gesprungen und ich hab schon 'Klack' gehört", schilderte der 37-Jährige einem Schöffensenat.
Mit aufgeklappter Klinge habe ihm der Mann das Messer in den Kopf bzw. Hals stechen wollen, was der Angegriffene mit einem geblockten linken Unterarm verhindern konnte.
Da habe der Taxler das Messer schnell in die andere Hand genommen und ihm seitwärts in den Rücken gestochen, erklärte der Zeuge.
Sieben Zentimeter tiefer Stich
Die Klinge drang in einer Tiefe von sieben Zentimetern in den Körper des Opfers ein und verfehlte die Milz um Haaresbreite. Der Verletzte bemerkte erst zu Hause, nachdem er sich vom Tatort entfernt hatte, dass ihn ein Messerstich erwischt hatte. Er rief die Rettung und ließ sich in einem Spital versorgen.
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Der Angeklagte verantwortete sich mit Notwehr: "Frau Rat, ich bin nicht schuldig." Der andere Mann sei "so aggressiv, wütend" gewesen: "Er hat gesagt, er macht mich fertig." Er habe befürchtet, der Hundebesitzer würde sein Auto beschädigen, daher sei er ausgestiegen und habe einen Faustschlag kassiert, behauptete der 47-Jährige.
Er habe dem Kontrahenten das Messer "nur zeigen" wollen: "Ich wollte, dass er weggeht." Im Zuge der Rangelei müsse er den Mann wohl getroffen haben.
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Zusammenfassung
- Ein Wiener Taxler wurde am Mittwoch zu drei Jahren Haft - eines davon unbedingt - verurteilt, weil er einem Passanten ein Messer in den Rücken gestochen hatte.
- Der Streit eskalierte, weil der Taxler glaubte, der Hund seines Kontrahenten hätte an sein Taxi gepinkelt.
- Zunächst rief er dem Mann "Du Hurensohn" zu, woraufhin der Hundebesitzer zurückstänkerte. "Da ist er gleich aus dem Auto gesprungen und ich hab schon 'Klack' gehört", schilderte der 37-Jährige einem Schöffensenat.
- Das Opfer bemerkte den sieben Zentimeter tiefen Messerstich erst zu Hause und ließ sich im Krankenhaus behandeln. Der Schuldspruch ist nicht rechtskräftig, da der Angeklagte Rechtsmittel anmeldete.