Depardieu will sich nicht an absichtliche Berührung erinnern
Der Prozess sollte eigentlich am Dienstag zu Ende gehen, wird aber voraussichtlich noch bis Donnerstag andauern. Da der erste Tag vor allem von Debatten um Formfragen geprägt war, kam die zweite Beschwerdeführerin erst am Mittwoch zu Wort. Anschließend soll mit den Aussagen der Zeugen fortgefahren werden, wie die spanische Nachrichtenagentur EFE schrieb. Depardieus Anwalt Jérémie Assous will etliche anhören lassen, unter ihnen die französische Schauspielikone Fanny Ardant (76), die als treue Unterstützerin Depardieus gilt.
Die Regieassistentin sagte vor Gericht, Depardieu habe sie dreimal am Gesäß und an den Brüsten berührt: "Ich fand mich an eine Tür gepresst und er legte seine Hand auf meine Brust", schilderte sie. "Ich war wie versteinert, ich war schockiert, ich wusste nicht, was ich sagen sollte." Das französische Strafgesetzbuch legt eindeutig fest, dass das Berühren des Gesäßes einer Person, sei es überraschend, durch Zwang oder Drohung, sexueller Übergriff ist.
"Es tut mir leid", antwortete Depardieu. Er sei nicht jemand, der es genieße, jemanden zu erniedrigen oder zu berühren. "Zum Spaß gebe ich den Burschen sogar ab und zu einen Klaps auf den Hintern. Aber eine Hand auf dem Hintern ist keine sexuelle Gewalt. Ein sexueller Übergriff ist viel ernster. Und ich habe meine Hand weder auf ihren Hintern noch auf ihre Brüste gelegt." Der Darsteller gab laut Nachrichtenagentur dpa an, sich oft obszön zu äußern, um zu provozieren und die Stimmung zu lockern. Hintern und Brüste zu befummeln, das interessiere ihn jedoch nicht.
Ardant: Nie eine dieser Gesten gesehen
Ardant, die bei dem Dreh ebenfalls anwesend war, sagte vor Gericht, sie habe nie eine dieser Gesten gesehen. Depardieu provoziere und habe eine große Klappe. Man könne ihm gegenüber aber auch "Nein" sagen, meinte Ardant. Sie gab aber auch an, die Gesellschaft habe sich geändert und manche Dinge seien heute nicht mehr tolerierbar. Worauf genau sie sich damit bezog, erklärte sie nicht näher. Ardant wirkte sichtlich nervös. Dass sie als entlastende Zeugin für Depardieu aussagen dürfte, hatte ihr auch Kritik eingebracht.
Am Dienstag hatte die andere Klägerin, die als Dekorateurin bei den Dreharbeiten zum Film "Die grünen Fensterläden" (Regisseur: Jean Becker) tätig war, ebenfalls angegeben, von Depardieu 2021 unsittlich berührt worden zu sein. Der Schauspieler räumte ein, sie an der Hüfte angegriffen zu haben. Dies sei aber nicht sexuell gemeint gewesen, sagte er vor Gericht. Depardieus Anwalt Jérémie Assous nannte die Anschuldigungen erlogen und betonte, Depardieu habe mit seiner Aussage keinesfalls auch nur die geringste sexuelle Belästigung gestanden.
Depardieu bestreitet auch weitere Vorwürfe
Depardieu drohen in dem Prozess fünf Jahre Haft und 75.000 Euro Geldstrafe. Der preisgekrönte Schauspieler war eine gefeierte französische Filmikone und hat in mehr als 200 Filmen mitgewirkt - viele sind zu Klassikern geworden, wie "Cyrano von Bergerac", "Asterix und Obelix" und "Die letzte Metro". Seit Jahren melden sich immer mehr Frauen zu Wort, die Depardieu sexuelle Übergriffe vorwerfen. Möglicherweise muss er auch in einem weiteren Fall vor Gericht. 2018 hat ihn die Schauspielerin Charlotte Arnould wegen mutmaßlicher Vergewaltigung geklagt. Depardieu bestreitet sämtliche Vorwürfe und bezeichnet sich als Opfer einer "medialen Lynchjustiz".
Zusammenfassung
- Gérard Depardieu, 76, steht wegen Belästigung und sexueller Nötigung vor Gericht und bestreitet die Vorwürfe der Regieassistentin des Films 'Les volets verts', die dreifache Berührungen angibt.
- Der Prozess, der ursprünglich am Dienstag enden sollte, wird bis Donnerstag verlängert, da Debatten um Formfragen die Anhörungen verzögerten.
- Depardieu drohen bis zu fünf Jahre Haft und eine Geldstrafe von 75.000 Euro, während er sich weiterhin als Opfer einer 'medialen Lynchjustiz' sieht.