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Defekte Verhütungsspirale - OGH mit Amtshaftungsfrage befasst

Der Oberste Gerichtshof (OGH) muss sich mit der Frage einer möglichen Amtshaftung im Zusammenhang mit defekten Verhütungsspiralen des spanischen Herstellers Eurogine befassen.

Das teilte der Verbraucherschutzverein (VSV) am Freitag mit, der eigenen Angaben zufolge die Interessen von rund 2.000 Frauen vertritt, die durch einen Bruch von Plastik-Armen der fehlerhaften Produkte geschädigt wurden.

Die Betroffenen hatten zum einen den Hersteller Eurogine, zum anderen im Weg der Amtshaftung auch die Republik Österreich geklagt, weil das Bundesamt für Sicherheit im Gesundheitswesen (BASG) vor den defekten Spiralen zu spät gewarnt haben soll. Die Amtshaftungsklage wurde in erster Instanz mit dem Argument abgewiesen, das Medizinproduktegesetz (MPG) schütze nur die Allgemeinheit und nicht auch Einzelne.

Revision am Oberlandesgericht Wien

Wie der VSV nun mitteilte, soll aber das Oberlandesgericht (OLG) Wien am Freitag befunden haben, dass das MPG sehr wohl auch Einzelne umfasst, und daher die ordentliche Revision zum OGH zur endgültigen Klärung der offenen Rechtsfragen zugelassen haben. Die Medienstelle des OLG war vorerst telefonisch nicht erreichbar.

"Die Grundfrage, ob Schutzgesetze wie das MPG aber etwa - in Sachen Ischgl 2020 - auch das Epidemiegesetz nur die Allgemeinheit oder auch zumindest Einzelne mitschützen, wird letztlich vom Obersten Gerichtshof zu entscheiden sein," meinte VSV-Obmann Peter Kolba in einer Aussendung. Die geschädigten Frauen hätten nun jedenfalls "einen Ausblick, ihre Schäden doch von der Republik ersetzt zu bekommen".

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