Corona: Sonderbetreuungszeit durch Offenhalten der Schulen obsolet
Die Sonderbetreuungszeit für Arbeitnehmer, die minderjährige Kinder während Schulzeiten zu Hause betreuen müssen, habe sich durch das offizielle Offenhalten der Schulen auch im strengen Lockdown - wenn auch im Distance-Learning - derzeit erübrigt, hieß es heute von Arbeitgebervertretern zu APA. Dies sei die klare Rechtslage. Eine Stellungnahme des Arbeitsministeriums war kurzfristig nicht zu erhalten.
Sollte es aber zu einer Schließung der Schulen kommen, dann hätten die Eltern künftig einen Rechtsanspruch auf diese Betreuungszeit. Den Dienstgebern werden in diesem Fall die Kosten abgegolten.
Anschober: "Niemand austricksen"
Gesundheitsminister Rudolf Anschober (Grüne) hatte den von Wirtschaftsvertretern behaupteten Entfall der Sonderbetreuungszeit am Samstag noch dementiert. In der "ZiB 2" des ORF betonte Anschober, dass die Schulen trotz Fernunterricht geöffnet bleiben. Dass dies den Entfall der Sonderbetreuung bedeuten könnte, verneinte er: "Nein, das glaube ich nicht. Uns geht es ja nicht darum, dass wir hier jemanden austricksen, sondern es gibt ein Angebot für jene Eltern, die es brauchen."
Für das Arbeitsrecht zuständig ist allerdings nicht Anschober, sondern ÖVP-Familienministerin Christine Aschbacher.
Zusammenfassung
- Die Sonderbetreuungszeit für Arbeitnehmer, die minderjährige Kinder während Schulzeiten zu Hause betreuen müssen, habe sich durch das offizielle Offenhalten der Schulen auch im strengen Lockdown - wenn auch im Distance-Learning - derzeit erübrigt.
- Sollte es aber zu einer Schließung der Schulen kommen, dann hätten die Eltern künftig einen Rechtsanspruch auf diese Betreuungszeit.
- Den Dienstgebern werden in diesem Fall die Kosten abgegolten.