Corona-Kontrollen: Polizei darf künftig Büros kontrollieren

Um die Einhaltung der Corona-Regeln zu kontrollieren, darf die Polizei künftig auch Verkehrsmittel und Arbeitsplätze betreten. Die Ausweitung der Polizeibefugnisse bei Kontrollen von Corona-Auflagen wurde am Dienstag im Gesundheitsausschuss auf den Weg gebracht.

Künftig darf neben den Bezirksverwaltungsbehörden auch die Polizei (auf Ersuchen der Bezirksverwaltungsbehörden) die Einhaltung der Corona-Vorschriften in Betriebsstätten, Arbeitsorten, Verkehrsmitteln und an bestimmten Orten kontrollieren.

Neben der Ausweitung der Polizeibefugnisse wurde im Gesundheitsausschuss die Erlaubnis für Sanitäter, künftig Corona-Schutzimpfungen verabreichen zu dürfen, auf den Weg gebracht. Auch für die geplante Versendung von Gratis-FFP2-Masken an Personen ab 65 Jahren gab es im Ausschuss grünes Licht.

Überrumpelte Opposition ortet "schwere Überschreitung"

Die türkis-grünen Gesetzesanträge stießen auf teils heftige oppositionelle Kritik. Zudem fühlte sich die Opposition überrumpelt.

Die Anträge seien ohne verfassungsdienstliche Prüfung oder Begutachtung eingebracht worden, bemängelte FPÖ-Gesundheitssprecher Gerhard Kaniak gegenüber der "APA", der zudem zwei "inhaltsleere Anträge" der Regierungsparteien, die offenbar als Trägerraketen fungieren sollten, kritisierte. Kaniak ortete darin eine Missachtung des Parlamentarismus.

Ähnlich auch SPÖ-Gesundheitssprecher Philip Kucher: Die Regierung wolle tatsächlich mitten in der größten Gesundheitskrise seit 100 Jahren ein Gesetz ohne Inhalt beschließen. In der Ausweitung der Befugnisse der Polizei bei Corona-Kontrollen sah die Die SPÖ eine "Überschreitung klarer roter Linien", sagte SPÖ-Sicherheitssprecher Einwallner. 

Auch NEOS-Gesundheitssprecher Gerald Loacker war empört: "Die Regierung hat aber wohl nichts aus dem Frühjahr gelernt und bereitet gerade wieder alles vor, um die Polizistinnen und Polizisten als Gesundheitskontrolleurinnen und -kontrolleure zu missbrauchen." Zudem sehe der Antrag vor, dass die Polizei bei den Kontrollen auch berechtigt wird, alle Unterlagen, die mit der Einhaltung der Maßnahmen im Zusammenhang stehen, in den Betrieben einzusehen (was bisher den Bezirksverwaltungsbehörden vorbehalten war). Die NEOS bezweifeln die Rechtmäßigkeit dieses Vorhabens.

ribbon Zusammenfassung
  • Um die Einhaltung der Corona-Regeln zu kontrollieren, darf die Polizei künftig auch Verkehrsmittel und Arbeitsplätze betreten.
  • Die Ausweitung der Polizeibefugnisse bei Kontrollen von Corona-Auflagen wurde am Dienstag im Gesundheitsausschuss auf den Weg gebracht.
  • Neben der Ausweitung der Polizeibefugnisse wurde im Gesundheitsausschuss die Erlaubnis für Sanitäter, künftig Corona-Schutzimpfungen verabreichen zu dürfen, auf den Weg gebracht.
  • Auch für die geplante Versendung von Gratis-FFP2-Masken an Personen ab 65 Jahren gab es im Ausschuss grünes Licht.
  • Die türkis-grünen Gesetzesanträge stießen auf teils heftige oppositionelle Kritik. Zudem fühlte sich die Opposition überrumpelt.