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Corona: 15-jährige Schülerin klagt Republik wegen Maskenpflicht

Die Schülerin verlangt in ihrer Klage von der Republik die Feststellung, dass sie keinen Mund-Nasen-Schutz tragen muss.

Eine 15-jährige Gymnasiastin aus der Obersteiermark hat wegen der Maskenpflicht im Unterricht Klage gegen die Republik eingebracht, hieß es am Montag in einer Aussendung der "Initiative für eine evidenzbasierte Coronainformation", die die Musterklage unterstützt. Ihr Argument: Es fehle Evidenz, dass Maskentragen eine Ansteckung mit Covid-19 verhindern kann, gleichzeitig könnten psychische und physische Beeinträchtigungen beim dauerhaften Tragen nicht ausgeschlossen werden.

Fehlende Verhältnismäßigkeitsprüfung

Die Anwältin der Schülerin, Michaela Hämmerle, bemängelt in der Klage die fehlende Verhältnismäßigkeitsprüfung und die Verletzung von Rechtsgütern wie Leben und Gesundheit, da gravierende Folgen für die Psyche von Kindern und Jugendlichen nicht ausgeschlossen werden könnten. Hämmerle verweist zudem u.a. auf eine dänische Studie, wonach Maskentragen keinen signifikanten Schutz vor einer Infektion biete.

"Initiative für eine evidenzbasierte Coronainformation"

Die Schülerin verlangt laut Aussendung in ihrer Klage von der Republik die Feststellung, dass sie keinen Mund-Nasen-Schutz tragen muss. Andernfalls will sie, dass der Bund als Verordnungsgeber die Haftung für sämtliche Folgeschäden, die durch das Maskentragen auftreten, übernehmen muss. Die "Initiative für eine evidenzbasierte Coronainformation" (ICI) hat in der Vergangenheit mehrfach Demonstrationen von Corona-Skeptikern organisiert, sie sind außerdem Initiatoren des Volksbegehrens für ein "Wiedergutmachungsgesetz zu den Covid-19-Maßnahmen". Für den Fall, dass die Musterklage der Schülerin erfolgreich sein sollte, plant die ICI laut Aussendung das Führen großer Sammelverfahren.

ribbon Zusammenfassung
  • Eine 15-jährige Gymnasiastin aus der Obersteiermark hat wegen der Maskenpflicht im Unterricht Klage gegen die Republik eingebracht.
  • Ihr Argument: Es fehle Evidenz, dass Maskentragen eine Ansteckung mit Covid-19 verhindern kann, gleichzeitig könnten psychische und physische Beeinträchtigungen beim dauerhaften Tragen nicht ausgeschlossen werden.
  • Ihre Anwältin verweist u.a. auf eine dänische Studie, wonach Maskentragen keinen signifikanten Schutz vor einer Infektion biete.
  • Die Schülerin verlangt laut Aussendung in ihrer Klage von der Republik die Feststellung, dass sie keinen Mund-Nasen-Schutz tragen muss.
  • Andernfalls will sie, dass der Bund als Verordnungsgeber die Haftung für sämtliche Folgeschäden, die durch das Maskentragen auftreten, übernehmen muss.