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Chirurg wegen fünffacher fahrlässiger Tötung angezeigt

Ein Wiener Chirurg wurde wegen fünffacher fahrlässiger Tötung angezeigt. Der Arzt habe die Patienten nicht vorschriftsmäßig behandelt. Dadurch habe er ihren Tod verschuldet.

Ein Wiener Chirurg steht im Verdacht, für den Tod von fünf seiner Patienten verantwortlich zu sein. Der Mediziner soll nicht lege artis, also nicht nach den Regeln der ärztlichen Kunst gehandelt haben, bzw. durch Unterlassung die Todesfälle verschuldet haben. Eine dementsprechende Sachverhaltsdarstellung wurde bei der Wiener Staatsanwaltschaft eingebracht, bestätigte die Behörde der APA. Der Fall werde nun geprüft. Es steht der Verdacht der fährlässigen Tötung im Raum.

Der betroffene Arzt habe im Zuge seiner Tätigkeit "einige Todesfälle durch seine nicht fachgerechte und dem nicht objektiven Standard des besonderen Fachs entsprechende Behandlung (dh. nicht lege artis vorgenommene) bzw. durch Unterlassung verschuldet", heißt es in der Sachverhaltsdarstellung. Bei fahrlässiger Tötung (Paragraf 80 StGB) mit mehreren Opfern droht eine Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren. Bei den Betroffenen handelt es sich um Tumorpatienten. Ein ehemaliger Kollege des Arztes wandte sich an die Kanzlei Rast & Musliu. Susanne Kurtev, die Juristin ist im Bereich Arzthaftung spezialisiert, hat im Auftrag ihres Mandanten die Sachverhaltsdarstellung am 26. Mai eingebracht.

"Dem Tode geweiht"

Der fragwürdige Tod von fünf Patienten mit Krebserkrankungen seit dem Jahr 2015 muss nun untersucht werden. Laut Kurtev gibt es auch einen sechsten Fall, wo es zu medizinischen Auffälligkeiten gekommen sei. Der Betroffene sei laut der Anwältin "dem Tode geweiht". Die Juristin geht davon aus, dass es weitere Opfer geben könnte. Betroffene können sich an die Kanzlei wenden. Die Sprecherin der Wiener Staatsanwaltschaft, Carmen Kainz, bestätigte gegenüber der APA die Übermittlung der Sachverhaltsdarstellung. Es ist von mehreren Betroffenen die Rede. Ein Ermittlungsauftrag wurde von der Behörde allerdings noch nicht erteilt.

Ein vor drei Jahren verstorbener Patient wurde etwa von dem Arzt wegen eines Mundbodenkarzinoms mehrfach operiert, sodass ihm am Ende die gesamte untere Gesichtshälfte fehlte. In diesem Zustand lag der Patient wochenlang auf der Bettenstation, bis der 76-Jährige aufgrund einer massiven Blutung verstarb. "Der geschilderte Verlauf war nicht schicksalhaft und unausweichlich. Es gibt andere Therapieoptionen, bei denen das dramatische Ende des vorliegenden Falles vermieden werden kann. Die Alternativen wurden weder dem Patienten noch den Angehörigen vom Angezeigten dargelegt", heißt es in der Sachverhaltsdarstellung. Dadurch wurden beim Patienten Hoffnungen geweckt, die nicht berechtigt gewesen seien. Dem Mann sei eine "menschenwürdige letzte Lebensphase" genommen worden. Ein solcher Verlust von Teilen des Gesichts in ähnlich gelagerten Fällen sei in den vergangenen 30 Jahren nicht mehr vorgekommen.

"Bin überzeugt, dass sich kein Fehlverhalten zeigen wird"

Bei einem weiteren Patienten wurde eine Tumorverkleinerung eines Geisterzellkarzinoms durch den Chirurgen durchgeführt. Dabei soll es zu einer Verletzung der Hauptschlagader gekommen sein, die der Angezeigte laut Sachverhaltsdarstellung nicht mehr kontrollieren konnte. Vier Tage später starb der 74-Jährige. Eine Obduktion wurde demnach nicht durchgeführt. Als Todesursache wurde eine Tumorprogression - eine Größenzunahme bzw. Steigerung der Metastasierungsneigung eines Tumors - verzeichnet.

Der Arbeitgeber des Mannes, die MedUni Wien und das Wiener AKH, wurde von der Staatsanwaltschaft über die Vorwürfe informiert. Der Mediziner wurde zu einer Stellungnahme aufgefordert und die erhobenen Vorwürfe werden jetzt umgehend untersucht, hieß es in einer Stellungnahme gegenüber der APA.

Am Nachmittag reagierte der beschuldigte Arzt gegenüber der APA in einem Statement: "Ich begrüße die Klärung des Sachverhalts durch das AKH Wien und die Medizinische Universität Wien und bin davon überzeugt, dass sich kein Fehlverhalten zeigen wird".

ribbon Zusammenfassung
  • Ein Wiener Chirurg wurde wegen fünffacher fahrlässiger Tötung angezeigt.
  • Der Arzt habe die Patienten nicht vorschriftsmäßig behandelt. Dadurch habe er ihren Tod verschuldet.
  • Der betroffene Arzt habe im Zuge seiner Tätigkeit "einige Todesfälle durch seine nicht fachgerechte und dem nicht objektiven Standard des besonderen Fachs entsprechende Behandlung bzw. durch Unterlassung verschuldet", steht in der Sachverhaltsdarstellung.
  • Der Arbeitgeber des Mannes, die MedUni Wien und das Wiener AKH, wurde von der Staatsanwaltschaft über die Vorwürfe informiert.
  • Der Mediziner wurde zu einer Stellungnahme aufgefordert und die erhobenen Vorwürfe werden jetzt umgehend untersucht, hieß es in einer Stellungnahme gegenüber der APA.
  • "Ich begrüße die Klärung des Sachverhalts durch das AKH Wien und die Medizinische Universität Wien und bin davon überzeugt, dass sich kein Fehlverhalten zeigen wird", teilte der Arzt der APA mit.