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Buwog-Urteil: Meischberger will vor Menschenrechtsgerichtshof ziehen

Ex-FPÖ-Generalsekretär Walter Meischberger wurde im Buwog-Prozess am Freitag - nicht rechtskräftig - zu sieben Jahren Haft verurteilt. Er will das Urteil anfechten.

Neben dem Hauptangeklagten, Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser, hat Walter Meischberger am Freitag im Buwog-Prozess das zweithöchste Strafmaß ausgefasst. Richterin Marion Hohenecker verurteilte ihn zu einer Haftstrafe von sieben Jahren (nicht rechtskräftig). Meischberger verließ daraufhin den Gerichtssaal wutentbrannt noch während den Ausführungen von Richterin Hohenecker.

Meischberger will nicht nur in Berufung gehen, er will nun auch den Menschenrechtsgerichtshof anrufen. Das sagte sein Anwalt Jörg Zarbl zum "Standard". Es sei "ein unfassbares Fehlurteil, bei welchem Meischberger im Zweifel schuldig gesprochen wurde. Wir werden die Fragen der Befangenheit der Vorsitzenden Richterin und der Videoüberwachung der Verteidiger im Verhandlungssaal vor den EGMR (Europäischer Menschenrechtsgerichtshof, Anm.) bringen. Dieses Verfahren ist noch lange nicht beendet", so Zarbl.

Weitere Schuldsprüche

Neben Grasser und Maischberger wurden auch Peter Hochegger und weitere Angeklagte schuldig gesprochen. Auch Petrikovics und Starzer wurden für schuldig befunden. Grasser wurde zu acht Jahre Haft und Maischberger zu sieben Jahre Haft verurteilt, Hochegger zu sechs Jahren.

Die weiteren Strafmaße sind: Hochegger zu 6 Jahren, Petrikovics zu 2 Jahren, Starzer zu 3 Jahren, Toifl zu 2 Jahren und Wicki zu 20 Monaten. Auch der frühere Ex-Telekomvorstand Rudolf Fischer wurde schuldig gesprochen.

Die Urteile sind nicht rechtskräftig, für alle Angeklagten gilt also weiterhin die Unschuldsvermutung.

Mehr dazu

Neben Meischberger hat auch der Hauptangeklagte Karl-Heinz Grasser bereits über seinen Anwalt Manfred Ainedter Berufung angekündigt. Auch Ainedter sieht eine Befangenheit bei Richterin Hohenecker sowie "mediale Vorverurteilung", die den Schöffensenat negativ beeinflusst hätten.

Oberste Instanz in Europa

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Straßburg wurde 1959 eingerichtet und beschäftigt sich mit Verstößen gegen die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) von 1950. Dieser Konvention sind alle 47 Mitglieder des Europarats beigetreten, dem EGMR unterstehen daher mit Ausnahme von Weißrussland und dem Vatikan sämtliche international anerkannten europäischen Staaten einschließlich Russlands, der Türkei, Zyperns und der drei Kaukasusrepubliken Armenien, Aserbaidschan und Georgien.

Der EGMR kann bei Verstößen gegen die Europäische Menschenrechtskonvention angerufen werden, wenn alle legalen Instanzen in einem der Mitgliedsländer ausgeschöpft sind.

Buwog-Prozess: Grassers Anwälte kündigen Berufung an

Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser wird gegen seine Verurteilung im Buwog-Prozess berufen. Das kündigte sein Anwalt Manfred Ainedter an. PULS 24 Chefredakteur Stefan Kaltenbrunner mit einer Analyse des Schuldspruchs.

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  • Ex-FPÖ-Generalsekretär Walter Meischberger wurde im Buwog-Prozess am Freitag - nicht rechtskräftig - zu sieben Jahren Haft verurteilt. Er will das Urteil anfechten.