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Bombendrohungen: Linzer Behörde wartet auf Schweizer Akten

Wie es im Fall jenes 20-jährigen Schweizers, der für eine Serie von Bombendrohungen gegen zahlreiche Einrichtungen in Österreich verantwortlich sein soll, weitergeht, war am Donnerstag weiter offen. Denn nach wie vor wartet man in Linz auf Unterlagen aus der Schweiz.

Bis zum Donnerstag hatte die federführende Staatsanwaltschaft Linz keinerlei Informationen von den Schweizer Kollegen. Ein Sprecher der zuständigen Staatsanwaltschaft im Kanton St. Gallen meinte, die Unterlagen seien erst Mittwoch mit der Post nach Österreich gegangen. Somit liegen in Linz noch nicht die Ergebnisse der Hausdurchsuchung und der Befragung des Verdächtigen vor. Auch die Gründe, keine U-Haft zu verhängen, waren unbekannt. Ein Schweizer Staatsanwaltschaftssprecher bestätigte auf Anfrage der APA nur, dass die Rechtshilfeersuchen aus Österreich, jene "ersuchten Verfahrenshandlungen durchzuführen", erledigt worden seien.

Nachdem die Schweizer Behörden den Landsmann nicht ausliefern werden, hat die Linzer Staatsanwaltschaft auch einen Antrag auf Übernahme der Strafverfolgung gestellt. Dies sei "zur Kenntnis genommen worden", meinte der Schweizer Sprecher. Eine Entscheidung könne jedoch derzeit nicht getroffen werden, da die laut "Zusatzvertrag" notwendigen Akten und Beweismittel zu dem Fall bisher nicht übermittelt worden seien.

In Linz meinte man dazu nur, die Schweizer Kollegen hätten diese auch anfordern können. Allerdings geht man davon aus, dass die Schweizer dieser Verfahren übernehmen dürften, nachdem sie bereits ein weiteres gegen den Verdächtigen übernommen haben. Der 20-Jährige soll bereits im Jahr 2022 Drohanrufe getätigt haben.

ribbon Zusammenfassung
  • Die Linzer Staatsanwaltschaft wartet weiterhin auf entscheidende Unterlagen aus der Schweiz, um im Fall eines 20-jährigen Schweizers, der für Bombendrohungen in Österreich verantwortlich sein soll, voranzukommen.
  • Obwohl die Rechtshilfeersuchen aus Österreich von den Schweizer Behörden abgeschlossen wurden, bleibt unklar, warum keine Untersuchungshaft verhängt wurde und der Verdächtige nicht ausgeliefert wird.
  • Die Linzer Staatsanwaltschaft hat einen Antrag auf Übernahme der Strafverfolgung gestellt, doch eine Entscheidung steht aus, da die notwendigen Akten und Beweismittel noch fehlen.