"Bierwirt" im Mordprozess: "Bekenne mich schuldig"
Die Krankenschwester hatte wenige Tage vor der Tat ihre 15-jährige Beziehung zu dem 43-Jährigen endgültig beendet. Darauf tauchte der mit einer Pistole bewaffnete Mann am 29. April in ihrer Wohnung auf und soll die Frau erschossen haben.
Neben des Verbrechens des Mordes musste sich der Wiener auch wegen schwerer Nötigung und wegen Vergehen gegen das Waffengesetz verantworten. "Ich bekenne mich schuldig zu den Taten", sagte der Angeklagte dem Schwurgerichtsvorsitzenden Ulrich Nachtlberger. An die Tat selbst könne er sich aufgrund seines Alkohol- und Drogenkonsums nicht mehr erinnern.
"Ich hab' nicht gewusst, was ich tue"
Er sei erst wieder im Spital zu sich gekommen. "Ich hab' nicht gewusst, was ich tue", meinte er auf mehrfaches Nachfragen, ob er die Tat bewusst begangen habe. "Also nicht geständig", meinte dazu die beisitzende Richterin Eva Brandstetter daraufhin. Ein remütiges Geständnis wäre ein wesentlicher Milderungsgrund.
"Dass, was er gemacht hat, ist das Schlimmste, was man machen kann, das ist ihm klar", sagte einer seiner drei Verteidiger, Manfred Arbacher-Stöger. Aber sein Mandant habe einen Filmriss gehabt. "Er kann sich an das Tatgeschehen nicht erinnern", so der Anwalt.
Der Angeklagte, der neben Arbacher-Stöger auch von Rudolf Mayr und Gregor Klammer anwaltlich vertreten wurde, hatte es vor der inkriminierten Tat zu einiger unrühmlicher Berühmtheit gebracht, indem er einen Rechtsstreit mit der Grünen Klubobfrau Sigrid Maurer anzettelte. Seit dieser Zeit soll auch sein Alkohol- und Drogenkonsum zugenommen haben, was in der Beziehung mit seiner Lebensgefährtin zu massiven Problemen führte.
Brenzliger Vorfall
Am 23. April - etwa eine Woche vor den tödlichen Schüsse - kam es bereits zu einem brenzligen Zwischenfall in der Wohnung der 35-Jährigen. Der Bierwirt verhielt sich der Familie der Frau gegenüber derart ungehörig, dass der Vater der 35-Jährigen den Mann aus den Räumlichkeiten warf. Darauf soll der 43-Jährige eine Schusswaffe gezogen, repetiert, das Schießeisen auf den Schwiegervater gerichtet und über dessen Kopf in den Türstock gefeuert haben. Deswegen wurde zwar keine Anzeige erstattet, jedoch wollte die 35-Jährige nun definitiv nichts mehr mit dem Gastronomen zu tun haben.
"Ich hatte Selbstmordgedanken und wollte die Pistole von der Frau", erklärte der Angeklagte den Besuch in der Wohnung. Bedroht habe er niemandem mit der Waffe, die er drei Jahre zuvor zum eigenen Schutz erworben hatte. "Die Schusswaffe war im Kasten eingesperrt und ich hab' sie rausgenommen." Im Vorzimmer habe er die Schusswaffe geladen, "weil ich mich selbst umbringen wollte". Der Vater seiner Lebensgefährtin wollte ihn beruhigen, seine Tochter habe geweint.
Anwalt des "Bierwirts": "Er kann es gar nicht fassen, dass er so etwas getan hat"
"Es war eine Belastung für mich, weil alle auf mich eingeredet haben", sagte der 43-Jährige. "Mein Kopf war voll, ich wollte eigentlich nur sterben", sagte er. "Ich hab' in die Luft geschossen und bin weg." Richter Nachtlberger: "Das, was Sie vorgehabt haben, haben Sie dann aber nicht gemacht." Der Angeklagte: "Nein, leider nicht."
13-Jährige bei mutmaßlicher Tat anwesend
Am 29. April tauchte der 43-Jährige erneut mit einer Pistole bewaffnet in ihrer Wohnung auf, in der sich zu diesem Zeitpunkt neben der Frau ein Nachbar und dessen 13-jährige Tochter aufhielten. Die Pistole soll ein Dealer in seinem Craftbeer-Geschäft vergessen haben. In Gegenwart der beiden soll er der Frau zunächst in den Oberschenkel und dann in den Kopf geschossen haben. Auch die 13-Jährige bekam den ersten Schuss mit. Laut Staatsanwältin forderte er anschließend den Nachbarn auf, die Wohnung zu verlassen und seine Kinder zu adoptieren. Er werde "in 20 Jahren rauskommen", dann wolle er sie sehen.
Der der geschockte Nachbar schnappte seine Kinder und das zweite Kind des Wieners - einen Dreijährigen -, lief in seine Wohnung und verriegelte diese. Der Bierwirt folgte ihm, läutete Sturm und verlangte Alkohol, woraufhin ihm der Nachbar durch ein Fenster eine Flasche Bacardi Superior 0,7 Liter und eine Flasche Eristoff Red 0,7 Liter reichte. Damit setzte sich der Angeklagte im Hof auf eine Bank, trank beide Flaschen nahezu zur Gänze aus und wartete auf die Polizei, die ihn kurze Zeit später festnahm.
"Bierwirt" drohen 20 Jahre Haft
"Ich kann mich an nichts mehr erinnern", sagte der Bierwirt mit ruhiger Stimme. Bereits in der Früh habe er eine Flasche Vodka getrunken und 120 Tropfen Psychopax mit dem Wirkstoff Diazepam zu sich genommen. Danach konsumierte er noch einige Schnäpse. Als er in seinem Geschäft ankam, könne er sich an nichts mehr erinnern, auch nicht, dass er zu seiner Ex-Lebensgefährtin in den 20. Bezirk gefahren sei.
Zum Zeitpunkt der Festnahme hatte der Beschuldigte laut Berechnungen 3,5 bis 3,6 Promille Alkohol im Blut, zudem den Aufputscher Ephedrin, das Beruhigungsmittel Benzodiazepin und Marihuana, erklärte Gutachter Paul Gmeiner. Ob sich der Promillewert nun daraus ergibt, weil der 43-Jährige bereits zuvor getrunken hatte oder durch das Nachtrunkverhalten, war für das Gericht von großem Interesse. Laut Gmeiner sprach die Blaufärbung der Haut mit einer Sauerstoffsättigung von 67 Prozent, der Brechreiz und das Lallen des Bierwirts für "eine Anflutung für Alkohol", sprich für den Nachtrunk. Auch die Zeugen gaben an, dass der Mann vor der Bluttat nur leicht beeinträchtigt wirkte.
Dem Bierwirt drohen im Falle eines Schuldspruches zehn bis 20 Jahre oder lebenslange Haft. Aufgrund seiner Persönlichkeitsstörung hat die Staatsanwaltschaft die Unterbringung des Angeklagten in einer Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher beantragt.
Prozess wird am Mittwoch fortgesetzt
Ausschlaggebend dafür sind die gutachterlichen Feststellungen des psychiatrischen Sachverständigen Siegfried Schranz. Der bescheinigt dem Bierwirt zwar Zurechnungsfähigkeit im Tatzeitpunkt, kommt aber zum Schluss, dass dieser eine psychische Störung aufweist, die einer seelisch-geistigen Abnormität höheren Grades gleichkommt, welche ursächlich für die Bluttat war. In dem Gutachten ist von einer kombinierten Persönlichkeitsstörung mit vorwiegend emotional instabilen, impulsiven, dependenten und dissozialen Anteilen die Rede. Zudem soll der regelmäßige Konsum von Benzodiazepinen, Alkohol und Kokain beim Angeklagten Verhaltensstörungen bewirkt haben.
Dieses Gemenge macht den Bierwirt nach Ansicht von Schranz derart gefährlich, dass der Sachverständige mit "hoher Wahrscheinlichkeit" davon ausgeht, dass der Bierwirt ohne die im Maßnahmenvollzug gewährleisteten haftbegleitenden therapeutischen Behandlungsmöglichkeiten weitere Tötungsdelikte sowie andere Taten mit schweren Folgen begehen könnte. Die Staatsanwaltschaft hält daher im Fall eines anklagekonformen Schuldspruchs die Unterbringung des 43-Jährigen in einer Sonderstrafanstalt erforderlich.
Am Montag wird noch kein Urteil erfolgen. Der Prozess wird am Mittwoch fortgesetzt.
Zusammenfassung
- In einem zweitägigen Mordprozess muss sich ab heute, Montag, am Straflandesgericht jener Wiener Bierwirt verantworten, der im vergangenen Frühjahr in Wien-Brigittenau mit gezielten Schüssen seine Ex-Freundin vorsätzlich getötet haben soll.
- Die Krankenschwester hatte wenige Tage vor der Tat ihre 15-jährige Beziehung zu dem 43-Jährigen endgültig beendet.
- Der Prozess wird am Mittwoch fortgesetzt, da sollte ein Urteil ergehen.
- Ich bekenne mich schuldig zu den Taten", sagte der Angeklagte dem Schwurgerichtsvorsitzenden Ulrich Nachtlberger. An die Tat selbst könne er sich aufgrund seines Alkohol- und Drogenkonsums nicht mehr erinnern.
- Dem Bierwirt drohen im Falle eines Schuldspruches zehn bis 20 Jahre oder lebenslange Haft. Aufgrund seiner Persönlichkeitsstörung hat die Staatsanwaltschaft die Unterbringung des Angeklagten in einer Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher beantragt.