Berliner Mietdeckel verfassungswidrig
Das deutsche Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat den Mietendeckel in Berlin gekippt. Das Gesetz sei nichtig, entschieden die Verfassungsrichter am Donnerstag. Da der Bund im Jahr 2015 die Mietpreisbremse beschlossen hat, liege die Gesetzgebungsbefugnis ausschließlich bei ihm. Das Land Berlin sei daher nicht berechtigt gewesen, einen eigenen Mietendeckel einzuführen.
Mieten für 1,5 Millionen Wohnungen eingefroren
Mit dem Mietendeckel wollte der Berliner Senat den starken Anstieg der Mieten in der deutschen Hauptstadt bremsen. Seit dem 23. Februar 2020 sind die Mieten für etwa 1,5 Millionen Wohnungen in der Stadt auf dem Stand vom Juni 2019 eingefroren. Von 2022 an dürfen sie höchstens um 1,3 Prozent jährlich steigen. Wird eine Wohnung erneut vermietet, muss sich der Vermieter an neue, vom Staat festgelegte Obergrenzen und die zuletzt verlangte Miete halten.
Im November 2020 trat die zweite Stufe in Kraft. Mieten, die mehr als 20 Prozent über den Obergrenzen liegen, sind seitdem verboten und müssen vom Vermieter gesenkt werden. Das Gesetz ist bis 2025 befristet. Eine Ausnahme gibt es für Neubauten, die nach Jänner 2014 fertiggestellt worden sind.
Bundestagsabgeordnete von FDP und CDU/CSU zogen gegen den Mietendeckel im Mai 2020 vor das Bundesverfassungsgericht. Aufgrund dieses Antrags haben die Verfassungsrichter am heutigen Donnerstag entschieden.
Zusammenfassung
- Das deutsche Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat den Mietendeckel in Berlin gekippt. Das Gesetz sei nichtig, entschieden die Verfassungsrichter am Donnerstag.
- Mieten zu begrenzen, sei allein Sache des Bundes und nicht der Länder.
- Mit dem Mietendeckel wollte der Berliner Senat den starken Anstieg der Mieten in der deutschen Hauptstadt bremsen.
- Seit dem 23. Februar 2020 sind die Mieten für etwa 1,5 Millionen Wohnungen in der Stadt auf dem Stand vom Juni 2019 eingefroren.
- Von 2022 an dürfen sie höchstens um 1,3 Prozent jährlich steigen.
- Im November 2020 trat die zweite Stufe in Kraft. Mieten, die mehr als 20 Prozent über den Obergrenzen liegen, sind seitdem verboten und müssen vom Vermieter gesenkt werden.