Baby zu Tode geschüttelt in SalzburgAPA/AFP

Baby zu Tode geschüttelt: OGH ändert Strafen für Eltern

Ein siebenwöchiges Baby starb im Oktober 2022 aufgrund eines Schütteltraumas. Der Oberste Gerichtshof (OGH) verschärfte nach dem Prozess im Sommer die Haftstrafe für die Mutter und reduzierte jene für den Vater.

Die Verteidiger hatten für die beide Elternteile mildere Strafen, die Staatsanwaltschaft höhere Strafen gefördert. Die Mutter muss nun rechtskräftig 18 statt 16 Jahre in Haft, der Vater zehn statt zwölf Jahre.

Die Eltern waren im August 2023 am Landesgericht Salzburg schuldig gesprochen worden.

Mehrmals geschüttelt und geohrfeigt

Die heute 21-jährige Mutter erhielt damals wegen Mordes und fortgesetzter Gewaltausübung 16 Jahre unbedingte Haft. Die Frau soll ihren Sohn Elias am 22. Oktober 2022 sieben bis zehn Mal geschüttelt und auch geohrfeigt haben, damit er zu Schreien aufhöre.

Das Kind erlitt dabei schwere Hirnverletzungen.

Mutter dürfte gewalttätig gewesen sein

Einige Stunden später lag das Baby leblos im Bett, der Vater verständigte die Rettungskräfte. Zunächst ging man von einem plötzlichen Kindstod aus. Doch die Obduktion ergab ein anderes Bild. Der Bub starb durch äußere Gewalteinwirkung.

Laut Anklage soll ihm die Mutter schon in den Wochen vor der Tat immer wieder Gewalt angetan haben. Bei der mit ihrer Mutterschaft offenbar völlig überforderten Frau war auch eine Persönlichkeitsstörung diagnostiziert worden.

Der 26-jährige Vater wurde wegen fortgesetzter Gewaltausübung sowie wegen Körperverletzung mit tödlichem Ausgang - in beiden Fällen durch Unterlassung - zu zwölf Jahren unbedingter Haft verurteilt.

Er soll als damaliger Freund der Frau die Tathandlungen zwar bemerkt, aber nichts unternommen haben, um seinen Sohn zu schützen. Die Eltern legten damals Beschwerde gegen die Urteile ein.

ribbon Zusammenfassung
  • Ein siebenwöchiges Baby starb im Oktober 2022 an einem Schütteltrauma.
  • Der Oberste Gerichtshof (OGH) verschärfte nach dem Prozess im Sommer die Haftstrafe für die Mutter und reduzierte jene für den Vater.
  • Die Mutter muss nun rechtskräftig 18 statt 16 Jahre in Haft, der Vater zehn statt zwölf Jahre.