"Autonarrische" Jugendbande nach Pkw-Diebstählen verurteilt
Die Mitangeklagten fassten - ebenso rechtskräftig - teilbedingte Haftstrafen zwischen 15 und 24 Monaten aus, wobei jeweils ein Drittel der über sie verhängten Strafen unbedingt ausgesprochen wurde. Den Rest bekamen sie unter Setzung einer dreijährigen Probezeit bedingt nachgesehen. Die drei Burschen, die seit dem Frühjahr in U-Haft gesessen waren, wurden nach der Verhandlung enthaftet. Die geschädigten Opfer bekamen vom Gericht ihre geltend gemachten Schadenersatzansprüche in Höhe von insgesamt 160.000 Euro zugesprochen.
Schuldig erkannt wurde das Quartett in erster Linie wegen schweren gewerbsmäßigen Einbruchsdiebstahls in Form einer kriminellen Vereinigung. Sie hatten die Autos nicht entwendet, um diese weiterzuverkaufen und damit an Bargeld zu kommen. "Wir haben sie ausschließlich benutzt, um rumzufahren. Als wären sie unsere Autos", hatte der Hauptangeklagte beim Verhandlungsauftakt Ende Juli erklärt. Laut seinem Anwalt interessierte sich der 18-Jährige ausschließlich für Sportwagen. Sein Mandant sei "ein Autonarr". Daher sei der Beschäftigungslose, obwohl bereits wegen Diebstahls von zahlreichen Luxus-Autos vorbestraft, neuerlich straffällig geworden.
Der 18-Jährige suchte auf Internet-Plattformen gezielt nach verlockenden Modellen, die zum Kauf angeboten wurden. Nachdem er die Adressen mit den Standorten herausgefunden hatte, drang er mit seinen Mittätern in unterschiedlicher Zusammensetzung in die Garagen, Werkstätten und Firmengelände ein, suchte die Objekte seiner Begierde und brach diese gekonnt auf. Mit zuvor gestohlenen Nummerntafeln, die man schnell austauschte, fuhr die Jugendbande dann die entwendeten Autos in öffentliche Parkhäuser und stellte diese dort erst einmal ab. Als klar war, dass die Polizei ihnen nicht auf der Spur war, verleibten sie das jeweilige Beutestück ihrem Fuhrpark ein.
Der Hauptangeklagte fuhr mit Vorliebe einen Audi S6, ein anderer 18-Jähriger bevorzugte dagegen einen Porsche 911 Carrera. Entwendet wurden weiters ein Mercedes 350S und mehrere Sportwagen-Modelle der Marke BMW. "Wir haben gern Rundfahrten gemacht", schilderte der Hauptangeklagte freimütig. Die Frage, über wie viele Autos die Bande verfügt hatte, konnte der Haupttäter vor Gericht nicht beantworten. Er habe den Überblick verloren, räumte er ein.
Ihre Ausfahrten inszenierten die autobegeisterten Burschen groß auf Social Media. Der Hauptangeklagte unterhielt eine Instagram-Fangemeinde, die er laufend mit Clips versorgte, die ihn lässig am Steuer zeigten. In Bedrängnis kam der 18-Jährige allerdings, als er am 6. März mit einem gestohlenen Mercedes SL in eine Polizeikontrolle geriet. Er gab nicht klein bei, sondern stieg aufs Gaspedal. "Er hat sich eine Verfolgungsjagd mit der Polizei über mehrere Bundesländer bis über den Wechsel geliefert", berichtete die Staatsanwältin. Auf bis zu 255 km/h habe dieser sein Gefährt beschleunigt, riskante Überholmanöver getätigt und damit andere Verkehrsteilnehmer in Lebensgefahr gebracht, um der Polizei zu entwischen.
"Er hat sogar eine Sperre von polizeilichen Dienstfahrzeugen durchbrochen", hielt die Staatsanwältin fest. Die Einsatzgruppe Cobra hatte bei Guntramsdorf die Fahrbahn mit mehreren Einsatzfahrzeugen blockiert. Der 18-Jährige scherte aus, wechselte auf die Gegenfahrbahn und touchierte dabei mit einem Polizeiauto, konnte jedoch die Fahrt fortsetzen. Nach einer Verfolgungsjagd mit der Polizei über den Wechsel Fürstenfeld konnte er erst in Fürstenfeld angehalten und festgenommen werden.
Bei der Strafbemessung wurden den vier Angeklagten ihre umfassenden Geständnisse mildernd angerechnet. "Das waren aber alles andere als Lausbubenstreiche", hielt die vorsitzende Richterin Anna Marchart in der Urteilsbegründung fest. Abschließend hatte sie für die Burschen einen Tipp parat: "Am besten fahren'S nur mehr Straßenbahn."
Zusammenfassung
- Vier Jugendliche im Alter von 16 bis 18 Jahren wurden am Wiener Landesgericht wegen Pkw-Diebstählen verurteilt. Der Hauptangeklagte erhielt zweieinhalb Jahre Haft und eine Bewährungsstrafe wurde widerrufen.
- Die Mitangeklagten erhielten teilbedingte Haftstrafen zwischen 15 und 24 Monaten. Der Gesamtschaden für die Opfer beträgt 160.000 Euro.
- Der Hauptangeklagte entkam einer Polizeikontrolle durch eine riskante Verfolgungsjagd mit bis zu 255 km/h. Die Richterin empfahl den Angeklagten, künftig nur noch Straßenbahn zu fahren.