Anschlagspläne auf Synagoge: Verdächtiger muss in U-Haft
Ein Haftrichter entschied am Freitag, dass dringender Tatverdacht der Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat bestehe und hat den Haftbefehl beantragt.
Der Jugendliche war am Donnerstag wegen des Verdachts der Vorbereitung eines Terroranschlags festgenommen worden. Der Strafverteidiger des 16-Jährigen, Ihsan Tanyolu, hatte am Morgen noch eine baldige Freilassung seines Mandanten erwartet. "Es hat sich kein Tatvorwurf erhärtet, der das rechtfertigen würde", sagte er der Deutschen Presse-Agentur zur Frage einer etwaigen Inhaftierung seines Mandanten.
Tatsächlich hatten die Ermittler weder Bombenbauteile noch einen Sprengsatz gefunden - weder beim 16-Jährigen, noch in der Nähe der Synagoge. Weit gediehen dürften seine Pläne also wohl nicht gewesen sein. Zudem war die Familie dem Staatsschutz der Polizei bisher nicht aufgefallen, es gab also keine Hinweise auf islamistische Umtriebe.
Ermittler sollen Chat-Verlauf haben
Die Entscheidung des Haftrichters weist aber darauf hin, dass den Ermittlern mehr vorliegt als der vage Hinweis eines befreundeten Geheimdienstes. Tatsächlich soll es sich Sicherheitskreisen zufolge um den gesamten Chat-Verlauf des 16-Jährigen mit einem mutmaßlichen IS-Terroristen handeln. Der Chat soll belegen, dass der Jugendliche via Telegram-Messengerdienst nicht bloß einen einmaligen losen Kontakt zu dem Bombenbau-Experten hatte, sondern über einen längeren Zeitraum mit ihm kommunizierte.
Sicherheitskreisen zufolge hatte der Jugendliche sogar zugegeben, Kontakt zu dem Mann gehabt zu haben, Anschlagsabsichten auf die Synagoge in seiner stundenlangen Vernehmung aber vehement bestritten. Im Chat habe er die Synagoge als Ziel aber selbst ins Gespräch gebracht, teilte die Generalstaatsanwaltschaft am Freitagabend mit.
Zusammenfassung
- Der 16-Jährige, der in Hagen wegen mutmaßlicher Anschlagspläne auf eine Synagoge festgenommen wurde, muss in U-Haft.