APA/APA/dpa (Archiv)/Fredrik von Erichsen

Angeklagte Hells Angels verbreiteten Angst und Schrecken

Drei mutmaßliche Mitglieder der Rockerbande Hells Angels, die sich ab kommendem Mittwoch vor Gericht verantworten müssen, sollen laut Anklage in ihrer Umgebung Angst und Schrecken verbreitet haben. Ein oberösterreichischer Lokalbesitzer und sein Geschäftsführer dürften erpresst worden sein. Als sie sich dagegen wehrten, wurden sie zusammengeschlagen. Alle drei Beschuldigten, denen vor allem Schutzgelderpressung vorgeworfen wird, befinden sich auf freiem Fuß.

Laut Staatsanwaltschaft soll eine ganze Reihe an Vorwürfen den drei Männern - ein Deutscher im Alter von 38 Jahren und zwei Oberösterreicher im Alter von 31 bzw. 50 Jahren - zur Last gelegt werden: von nationalsozialistischer Wiederbetätigung, schwerer Erpressung, Körperverletzung, Drogendelikten, Verleumdung, Nötigung bis hin zur gefährlichen Drohung. Der Hauptschauplatz ist ein Tanzlokal in Oberösterreich, das offenbar schon in der Vergangenheit Opfer von Schutzgelderpressung gewesen sein dürfte. Zumindest gab es im Jahr 2014 bereits einmal einen Brandanschlag mit einem Molotowcocktail. Damals konnten die Täter nie ausgeforscht werden.

Am 17. September vergangenen Jahres wurde das Lokal - unter neuem Namen - gleich nach der Wiedereröffnung nach der Sommerpause erneut von mutmaßlich Kriminellen heimgesucht. Laut Anklage wurden Lokalbesitzer und Lokalbetreiber von Mitgliedern der Hells Angels aus Österreich und einer Gruppierung aus Deutschland aufgesucht, weil sie dort keine Drogen verkaufen wollten.

Die Opfer gaben nur zögerlich das Geschehen bei der Polizei zu Protokoll, zeigten sich verängstigt. Einige gingen aus Angst nicht einmal zum Arzt. Sie berichteten, dass zehn bis 20 Mitglieder der Rockerbande in ihren Kutten - Jacken oder Gilets mit Patches der Gruppierung - zum Lokal kamen und Einlass begehrten. Die Securitys wollten das noch verhindern, doch als die Hells Angels drohten, vor der Bar Radau zu machen, wurden sie vom Besitzer hineingelassen. Ein Fehler, wie sich nachher herausstellte.

Sie gingen laut Anklage auf den Geschäftsführer los, der mit einem Faustschlag zu Boden gebracht wurde. Dem offenbar bewusstlosen Mann wurde laut Zeugen auch noch gegen den Körper getreten. Dann richteten die Schläger den Mann auf und schmissen ihn rücklings auf das DJ-Pult. Er erlitt Verletzungen an beiden Augen, Hämatome und Kratzer am Oberkörper, konnte laut Anklage eine Woche kaum aufstehen. Auch der DJ wurde attackiert, er wurde zu Boden gestoßen und auch dann noch auf ihn eingeschlagen. Ein Gast wurde ebenfalls niedergestoßen.

Beim Gehen riefen die Eindringlinge laut Zeugen dem Betreiber zu: "Entweder du zahlst oder wir kommen immer wieder." Der Vorfall hat dem Lokal offenbar viel Kundschaft gekostet, da die Gäste die Schlägerei mitbekamen und sahen, wie die Security-Mitarbeiter vom Eingang ins Innere rannten und der Frau bei der Kassa zuriefen, sie solle die Polizei holen. Sowohl die Gäste als auch die Mitarbeiter hatten große Angst. Ein Lokalbesucher, der bei der Polizei ausgesagt hatte, berichtete, dass kurz danach Mitglieder der Hells Angels bei seiner Wohnung vorgefahren seien, im Innenhof umgedreht hätten und langsam wieder weggefahren seien.

Zwei Taxifahrer, die einige der Hells-Angels-Mitglieder nach dem Vorfall vom Lokal weggefahren hatten, wurden ebenfalls zu Stillschweigen aufgefordert. Während der eine für die Fahrt trotz Bedrohung zumindest entlohnt wurde, bekam der zweite nicht einmal Geld zu sehen. Im Gegenteil: Als der Taxler darauf aufmerksam machte, dass zu viele Insassen im Auto wären und er deshalb nicht weiterfahren würde, bekam er einen Schlag mit der flachen Hand auf den Hals. Als die Fahrt beendet war und er den Fuhrlohn kassieren wollte, wurde er angelächelt und die Fahrgäste stiegen ohne zu zahlen aus.

Der 38-jährige Erstangeklagte wurde einen Monat später in Wien festgenommen, nachdem er im Alkohol- und Drogenrausch einer völlig fremden Frau, die vor einem Lokal saß, mit der Faust ins Gesicht geschlagen hatte, sodass das Opfer eine Rissquetschwunde am Nasenrücken und am linken Auge erlitt. Als Polizisten wegen des schreienden und aggressiven Mannes einschritten, wurde klar, dass der Mann wegen der Vorfälle in Oberösterreich bereits zur Fahndung ausgeschrieben war. Bei der Festnahme ging er auch auf die Beamten los, bedrohte sie mit den Worten, dass er sie "bluten lasse", und dann zeigte er im Arrest auch noch den Hitlergruß und schrie lauthals "Heil Hitler".

Der 31-jährige Drittangeklagte soll auch für weitere Körperverletzungen verantwortlich sein. Am 9. Mai 2022 schlug er demnach einem Mann auf einem Parkplatz eines Motorradclubs mit der Faust mehrfach ins Gesicht, weil dieser eine Jacke der verfeindeten Gruppierung Bandidos trug. Am 1. September 2023 ging er ohne Grund auf einen Mann am Weg zur Toilette einer Weinhalle auf einem Messegelände in Oberösterreich los. Beide trugen erhebliche Verletzungen davon.

Die drei Beschuldigten, anwaltlich vertreten etwa durch Andreas Mauhart und Philipp Wolm, könnten sich beim Prozessbeginn am 11. September weiterhin nicht schuldig zeigen. Zum Teil machten sie für den Vorfall in dem Tanzlokal Zeugen namhaft, die ihnen zur Tatzeit ein Alibi gaben. Zwei der Männer befanden sich bis vor kurzem in Untersuchungshaft, wurden aber jetzt enthaftet, weil gegen das Beschleunigungsgebot verstoßen wurde. Das besagt, dass das Verfahren stets zügig und ohne unnötige Verzögerung durchzuführen sei, besonders dann, wenn Beschuldigte inhaftiert sind.

ribbon Zusammenfassung
  • Drei mutmaßliche Mitglieder der Hells Angels stehen ab Mittwoch vor Gericht, angeklagt wegen Schutzgelderpressung und Körperverletzung.
  • Ein Vorfall im September 2023 in einem Tanzlokal in Oberösterreich ist zentral; der Geschäftsführer und DJ wurden brutal angegriffen.
  • Die Anklagepunkte umfassen auch nationalsozialistische Wiederbetätigung, Drogendelikte und gefährliche Drohungen.
  • Ein Brandanschlag im Jahr 2014 auf dasselbe Lokal bleibt ungeklärt, was die Angst der Opfer verstärkte.
  • Die Beschuldigten könnten sich beim Prozessbeginn am 11. September weiterhin nicht schuldig zeigen.