Achtjährige verletzte sich beim Sport, Trainerin verurteilt
Die derzeit beschäftigungslose Frau fasste wegen fahrlässiger Körperverletzung eine Geldstrafe in Höhe von 720 Euro (180 zu je vier Euro) aus. Sie habe "Schmerzbekundungen" des unmündigen Mädchens "nicht ernst genommen" und sie zu weiterem Training angehalten, hielt Richter Gerald Wagner nach einem ausführlichen Beweisverfahren fest. Die inzwischen Zehnjährige hatte zuvor als Zeugin erklärt, sie habe der Angeklagten gesagt, dass sie Schmerzen habe, und auch einen blauen Fuß bemerkt, aber die Angeklagte habe ihr nicht geglaubt.
"Dass es in dem Verein recht ruppige Trainingsmethoden gegeben hat, davon geht das Gericht aus", bemerkte Wagner. Für ein Vorsatzdelikt gebe es aber keinen Beweis, weshalb die Frau vom zweiten Anklagepunkt - Überanstrengung unmündiger Personen (§ 93 StGB) - freigesprochen wurde. "Ich traue es ihr nicht zu, dass sie vorsätzlich überanstrengt hat und das Mädchen verletzen wollte", betonte der Richter. Die erwiesene Verletzung habe man aber nicht übersehen können, "bei einer Achtjährigen darf man nicht so hart sein", hieß es in der Urteilsbegründung. Monika Ohmann, die Rechtsvertreterin der Jungsportlerin, die inzwischen den Verein gewechselt hat, bekam als Privatbeteiligtenvertreterin 3.000 Euro für die erlittenen körperlichen und seelischen Schmerzen des Mädchens zugesprochen.
Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Verteidiger Klaus Ainedter erbat Bedenkzeit, Staatsanwältin Julia Koffler-Pock beharrte dagegen auf ihrer ursprünglichen Anklage und meldete folglich Rechtsmittel an.
Die Angeklagte hatte sich damit verantwortet, das Training gar nicht geleitet zu haben. Sie habe die Achtjährige gemeinsam mit ihrer eigenen Tochter auf das Trainingslager begleitet und dort nur assistiert. Das Mädchen habe nicht vor ihr, sondern der Mutter Angst gehabt, die sie geschlagen hätte, behauptete die Frau. Der Verteidiger bescheinigte seiner Mandantin, "sehr resolut, sehr bestimmt, aber auch sehr ehrlich" zu sein. Sie sei für das Knochenmarksödem nicht verantwortlich, die Verletzung sei "nicht zweifelsfrei erkennbar" gewesen.
Zusammenfassung
- Eine damals Achtjährige, die auf Wunsch ihrer Eltern Profisportlerin werden soll, hat sich im Sommer 2019 auf einem Trainingslager für Rhythmische Sportgymnastik verletzt.
- Am Donnerstag ist in diesem Zusammenhang eine Trainerin des Vereins, der seinerzeit das Trainingslager organisiert hatte, am Wiener Landesgericht verurteilt worden.
- Die Angeklagte hatte sich damit verantwortet, das Training gar nicht geleitet zu haben.